Meine Rechte bei Küchenkauf?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nichts Neues, beim Kauf einer Küche.

Im wesentlichen geht es um Zug um Zug, soweie sachlicher Mangel.

Davon aber erhälst Du keine fertige Küche.
Wie Du die Küche bezahlst, Bar oder Überweisung bleibt Dir überlassen.
Allerdings musst Du auf frei von Sachmängeln bestehen.

Biete ihm Zahlung minus 5% für den Sachmangel an (Reklamation).
Und setze ihn ihn Lieferverzug, mit Ankündigung vom Vertragsrücktritt.

Traben die Monteure nicht an, ist er im Lieferverzug.

Vermutlich hat der Verkäufer ein Liquiditätsproblem.
Das ist Dein Risiko.
Meldet er Insolvenz an, war's das für Deine Küche.

Angie1608 
Fragesteller
 01.12.2017, 06:49

Das Problem ist, dass er die Blende so zu kommen lassen will und wir sie einbauen sollen. Und er ist ein Familien Freund von meinem Partner seinen Cousin, deswegen find ich dass er das als Druck Mittel nimmt 

soisses  01.12.2017, 06:52
@Angie1608

Wie gut er sich mit Deinem Partner versteht, spielt rechtlich keine Rolle.
Der Verkäufer muss sachmängelfrei liefern.

Angie1608 
Fragesteller
 01.12.2017, 06:55
@soisses

Dieser a**** nimmt sich deswegen einfach zu viel raus. Und das geht gar nicht. Ich kann ihn ja auch unter Lieferverzug setzen auch wenn wir das Teil selber einbauen sollen ? 

soisses  01.12.2017, 06:58
@Angie1608

In Teilen oder im Ganzen kannst Du ihn in Lieferzug setzen und einen Termin benennen.

In diesem Zug die Zahlung zurückhalten, bis zur mangelfreien Erfüllung des Vertrages.

Angie1608 
Fragesteller
 01.12.2017, 07:01
@soisses

Vielen Dank :) ich werde mein Glück versuchen und hoffe dass er meinen Partner aus dem Spiel lässt. 

soisses  05.12.2017, 10:11
@Angie1608

Und, wie gings aus?
Hast nun Deinen Partner noch oder eine mangelfreie Küche?

Es klingt als ob da wirklcih zwei Sturköpfe aneinander geraten sind.

Der Händler hat wohl gerade ein paar Liquiditätsprobleme, so eine Firma kann schon deutlich merken ob nun 4000 Euro in der Kasse sind oder nicht.

Du als Kunde hast natürlich auch Rechte. Vollständige Bezahlung erst dann wenn die Küche fertig steht.

Nur wegen so einer Blende soll es natürlich nicht liegen, die kann der Händler immer noch gegenfalls nachliefern und einbauen.

Angie1608 
Fragesteller
 01.12.2017, 06:53

Ja, ich meine ich habe in bwl auch aufgepasst. Und finde der Verkäufer handelt nur so merkwürdig, da er mein Partner kennt der schreibt nämlich ihm immer diese Sachen. 

Bis alles vollständig fertig ist, auf gar keinen Fall komplett bezahlen

Angie1608 
Fragesteller
 01.12.2017, 06:57

Dankeschön:)