Guten Tag wir haben unsere Küche privat verkauft eine Anzahlung ist geleistet und ein Kaufvertrag wurde getätigt. Nun will der Käufer die Küche nicht mehr ?
Die Küche sollte bis Ende April `16 abgebaut werden und er hätte uns den Restbetrag gegeben. Da wir Anfang Mai umziehen müssen, werden wir die Küche nicht so schnell verkaufen können. Wie sieht die Rechtslage aus ?Wir sind mega sauer ! Wir überlegen ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten! Es geht sich um 600 Euro die der Käufer noch bezahlen müsste wenn er die Küche genommen hätte. Vielen Dank
1 Antwort
Die Rechtslage sagt ihr habt einen gültigen Kaufvertrag geschlossen, den beide Seiten zu erfüllen haben.
Rechtlich gesehen könnt ihr also auf die Restzahlung und Abnahme der Küche bestehen.
Wenn es für euch keine andre Möglichkeit gibt, die Küche sinnvoll los zu werden, würde ich mit dem Anwalt drohen und notfalls das Geld einklagen.
Bei 600,- und der Arbeit die ihr dann am Bein hättet kann man da durchaus drüber nachdenken.