rücktritt von Privatkauf Küche?

4 Antworten

Man kann grundsätzlich nicht einfach von einem Vertrag nach Lust und Laune zurücktreten, ohne dem anderen Teil wenigstens das sog. "negative Interesse" zu ersetzen, d.h , ihn so zu stellen, als ob der Vertrag nie geschlossen worden wäre. Ausnahmen gelten für z.B für Hautürgeschäfte. Wenn es anders wäre, bräuchte man Verträge gar nicht erst zu schließen. Schon die alten Römer sagten: Pacta sunt servanda, dt. Verträge sind zu halten.

Wenn es ein privater Verkäufer ist, hast Du einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag geschlossen. Da kannst Du nur dann davon zurücktreten, wenn der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat. Andernfalls ist Dein Kauf verbindlich.

Versuche Dich mit dem Verkäufer gegen eine Gebühr zu einigen.

Pacta sunt servanda

Ich sehe hier, außer es wurde arglistig über die Eigenschaften bzw. Mängel der Küche getäuscht, keine Rücktrittsmöglichkeit, außer der Verkäufer stimmt dem zu.

Und ist damit im Recht.....oder habt ihr einen schriftlichen Kaufvertrag mit Rücktrittsrecht abgeschlossen?