Kriegt man bei Ikea auch Lieferkosten erstattet falls man etwas zurückgibt?

4 Antworten

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

https://www.ikea.com/de/de/customer-service/terms-conditions/agb-online-shop-pub8dc42571

Die Rücksendekosten bei Widerruf trägt der Käufer.

Das gilt bei Onlinekäufen!

Nein, der Versand ist eine erbrachte Leistung, welche nicht rückgängig gemacht werden kann.

Macht ja nix. Die Kosten können und müssen dennoch erstattet werden.

Das ist halt Geschäftsrisiko des Verkäufers, welches er in seiner Kalkulation berücksichtigen sollte.

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@Havenari

Nein, du verschickst doch auch nichts über eBay mit DHL und zahlst bei Reklamation des Käufers, die Versandkosen zusätzlich zu den Artikelkosten zurück, welche der Kunde an DHL bezahlt hat zurück. Oder etwa doch?
VG

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Der Gesetzgeber hat es mittlerweile so geregelt, dass die Kosten für den Hinversand im Falle eines Widerrufs durch den Unternehmer zu tragen sind. Die Kosten für den Rückversand trägt der Kunde, es sei denn, dass der Unternehmer bereit ist auch diese zu tragen (siehe z.B. Amazon).

Also 40 € Versandkosten für den Versand zu dir gibt es zurück. Den Rückversand musst du selbst bezahlen.

Du hast bestellt- Ikea hat den Lieferauftrag ausgeführt.

Du willst den nicht mehr....warum sollte Ikea dann den Transport, der denen auch Geld gekostet hat, gutschreiben?

Vielleicht, weil es Gesetz ist?

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@Havenari

Es ist " Gesetz" , dass ein Lieferant etwas kostenlos liefern muss nur weil sich danach jemand anders entschieden hat? Dann sollte man zumindest wissen, ob das eine Online- Bestellung war...- und dann hast du Recht............ DABEI sieht es schon wieder anders aus als bei Lieferung aus Laden- Kauf- Verträgen.

Und du darfst auch gern in ganzen Sätzen kommentieren....

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