Erstattung der Hinsendekosten nach Retoure?
Ich habe bei Alternate einen Artikel bestellt, dieser war jedoch defekt (und nachweislich schon benutzt- wies äußere Beschädigungen auf).
Ich habe dann eine Retourenabwicklung gestartet mit Begründung Defekt und Mangel.
Alternate übernimmt bei Artikeln die mehr als 40 € gekostet haben die Rücksendekosten.
Ich habe nun den reinen Artikelpreis erstattet bekommen (knappe 80 €).
Muss Alternate nicht aber auch die Versandkosten der Zusendung des Artikels (der sich als mangelhaft erwies) erstatten?
Weiß jemand dazu etwas? Rechtsgrundlage etc.?
(ich habe übrigens keine Ersatzlieferung angefordert, sondern nur die Rückgabe wegen Mangel / Beschädigung)
Lieben Dank im Voraus?
1 Antwort
Kaufen Sie im Internet in einem Online-Shop oder auf einer Plattform ein, haben Sie in den meisten Fällen ein Widerrufsrecht. Gefällt Ihnen der Artikel nicht oder passt er nicht zu Ihren Bedürfnissen, können Sie ihn zurückschicken. Früher war es so, dass Verkäufer grundsätzlich die Kosten der Rücksendung tragen mussten. Nur wenn der Artikel günstiger als 40 € war, konnte er die Kosten auf den Käufer abwälzen. Oder wenn dieser nicht per Vorauskasse bezahlt hatte.
Mitte Juni 2014 hat sich die Rechtslage geändert. Durch die Novellierung des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten geändert. Unabhängig von einer Wertgrenze legt das Gesetz nunmehr fest, dass die Kosten der Rücksendung vom Käufer zu tragen sind. Allerdings muss der Verkäufer Sie rechtzeitig vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen haben. Fehlt dieser Hinweis, muss er Ihnen auch die Kosten der Rücksendung erstatten.
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/widerruf-wer-traegt-die-ruecksendekosten
Danke, aber was die Rücksendekosten angeht ist mir beretits alles klar. Aber wie sieht es mit den Hinsendekosten aus? Ich bestellte ja einen Artikel, der 78,90 € gekostet hat, dazu kamen Versandkosten in Höhe von 6,99 €. Zurückerstattet wurden mir die 78,90 €.
Also meine Frage bezieht sich lediglich auf die sog. HINSENDEKOSTEN