Krankenwagen auf Klassenfahrt?
Ich war auf Klassenfahrt und meine Lehrer haben den Krankenwagen gerufen, da ich etwas betrunken war. Es ist wichtig zu wissen, dass mir nicht schlecht war, ich wusste was passiert und wo ich bin und mich den Umständen entsprechend gut gefühlt habe. Zur Sicherheit haben sie dann doch den Krankenwagen gerufen und wie ich es ja schon zuvor gesagt hatte, war mein Zustand nicht annähernd besorgniserregend und ich musste nicht behandelt oder in Krankenhaus gebracht werden. Das haben die Rettungssanitäter entschieden. Wie ist das mit den Kosten für den Einsatz? Muss ich das bezahlen? Meine Krankenkarte haben sie nämlich nicht verlangt.
8 Antworten
Die Schwelle, ab wann man die Kosten übernehmen muss, ist bei Rettungseinsätzen recht hoch.
Der Grund ist, dass man auf jeden Fall vermeiden möchte, dass jemand den Notarzt aus Angst vor Kosten nicht ruft, obwohl er eigentlich benötigt würde.
Du wirst die Kosten also nicht übernehmen müssen.
Selbst zugeführte Risiken müssen meistens auch selbst bezahlt werden. Rechne mit 300 - 400 Euro. Sei froh, wenn du nicht sofort nach Hause geschickt wirst, das ist laut Schulordnung möglich.
Das klingt für mich danach, dass es als Fehlfahrt betrachtet wird. Sprich, es wird gar nichts abgerechnet und der Rettungsdienst bekommt dafür kein Geld.
Nein, das musst du nicht bezahlen. Aber benimm dich nun und lass den Alkohol aus dem Leib.
Da musst du nichts bezahlen, und wenn da Kosten anfallen sollten (was nicht passieren wird), müsste das dann wahrscheinlich die Person bezahlen, die den RTW gerufen haben.