Muss ich mit einer Rechnung für den Krankenwagen rechnen?
Ich war am Wochenende auf einer Party, nach der ich leider ziemlich betrunken war. Eine angehende Krankenschwester die ebenfalls auf der Feier war hat den anderen geraten sicherheitshalber den Krankenwagen zu rufen, der dann Schlussendlich auch kam. Sie haben meinen Blutdruck, Puls usw. gemessen und dann entschieden, dass ich nicht mitkommen muss. Daher nun meine Frage, muss ich den Einsatz zahlen oder besteht die Chance das meine Krankenkasse diesen übernimmt da es ja schließlich zu einer Leerfahrt gekommen ist ? Habe im Internet leider bisher oft gelesen, dass dafür kosten zwischen 300-500€ anfallen können.
2 Antworten
Wenn kein Transport stattgefunden hat, dann kann auch nicht's abgerechnet werden, da der Rettungsdienst nach §60 5. Sozialgesetzbuch (SGB) lediglich eine Transportdienstleistung erbringt. Eine medizinische Untersuchung und Behandlung, die durch nichtärztliches Rettungsfachpersonal erbracht worden ist, kann gegenwärtig nicht abgerechnet werden. Es sind also offiziell keine Kosten entstanden, wodurch diese weder mit der Krankenversicherung noch mit dir abgerechnet werden können. Du musst also keine Angst vor einer Rechnung haben, solange kein Notarzt anwesend gewesen ist, dieser kann seine ärztlichen Maßnahmen durchaus abrechnen.
Diese sozialrechtliche Situation, ändert sich aber in Zukunft eventuell, dann kann auch die Leistung von nichtärztlichem Rettungsfachpersonal abgerechnet werden und dass ist insbesondere aufgrund des neueren Berufsbildes "Notfallsanitäter*in" mit mehr Kompetenzen auch richtig so.
Mfg
Nein, du musst nichts bezahlen.
Im Rettungsdienst werden lediglich Transportfahrten abgerechnet, welche offensichtlich in dem Fall nicht zu Stande kam.
Einsätze müssen ggf. selbst bezahlt werden, wenn mutwillig ein RTW gerufen wird, der nicht benötigt wird.