Krank in Berufsschule?
Hi, bin im 3ten u letzten Ausbildungsjahr jedoch war ich dieses Jahr in der Schule mindestens 7-8x krank. Und mann soll ja 10% in 3 Jahren irgendwie nicht überschreiten
Für die Abschlussprüfung bin ich aber schon angemeldet (unterschrieben diesdas)
Besteht die Gefahr, das die mich trotzdem nicht in die Prüfung lassen? (Fkraft f. Lagerl.)
1 Antwort
Voraussetzung für die Zulassung zu Abschlussprüfung ist, dass du die erforderliche Ausbildungszeit absolviert hast (§ 43 Berufsbildungsgesetz). Die IHK setzt dabei die Regel, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen bei drei Jahren) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Das weiß Ich, beantwortet aber nicht meine Frage.