Krank in Berufsschule?

1 Antwort

Voraussetzung für die Zulassung zu Abschlussprüfung ist, dass du die erforderliche Ausbildungszeit absolviert hast (§ 43 Berufsbildungsgesetz). Die IHK setzt dabei die Regel, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen bei drei Jahren) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Test123621 
Fragesteller
 25.02.2022, 07:52

Das weiß Ich, beantwortet aber nicht meine Frage.

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