Länger krank kann ich trotzdem an der Abschlussprüfung teilnehmen?
Moin Zusammen, ich mache derzeit meine Lehre und stehe kurz vor der Abschlussprüfung, nun wurde ich Opfer eines Unfalls und liege seitdem im Krankenhaus und bin für die Zeit danach auch erstmal nicht arbeitsfähig. Ich wurde von meinem Betrieb für die Prüfung bereits angemeldet und habe auch eine Bestätigung von der IHK bekommen. Meine Frage nun, es gibt eine Regel die besagt man darf nur 10% der Arbeitszeit fehlen, ich mache mir nun Sorge, dass ich nicht für die Prüfung zugelassen werde, wenn ich länger ausfalle, oder ist es nicht mehr möglich da ich bereits schon angemeldet bin.
Viele Grüße
Daniel
2 Antworten
Huhu,
Erstmal gute Besserung, mach dir da Mal keine Sorgen was das angeht, wird immer im Einzelfall entschieden, gibt auch die Möglichkeit einen Test zu machen das du zugelassen wirst. Da du aber schon angemeldet bist ist das irrelevant. Bist du zur Prüfung nicht fitt und kannst nicht teilnehmen bestehst du die Prüfung natürlich nicht, kannst aber zum nächsten Termin diese "wiederholen" ist auch kein Beinbruch.
Grüße Anna
Bist angemeldet das ist relevant, konzentriere dich auf deine Genesung, kannst auch gerne mit deiner Personalabteilung reden aber die werden dir das selbe sagen
Wenn du die Zeit nicht überschreitest darfst du Teil nehmen. Im Worst Case müsstest du eben ein halbes Jahr verlängern.
aber bin ich denn auf der sicheren seite erstmal weil ich angemeldet bin oder werden die Fehltage bis zur Prüfung gezählt?