Kostenlos ÖPNV mit Bescheinigung?

3 Antworten

Die Bescheinigung, konkret ein Schwerbehindertenausweis, kann nicht der Arzt ausstellen, sondern nur die Landesbehörde für Sozialangelegenheiten (deren genaue Bezeichnung bundeslandverschieden sein kann). Der (Haus-)Arzt wird in der Regel nur dazu von der Behörde befragt.

Stellt die Behörde den Ausweis für dich aus, dann kommt es auf das "Kennzeichen" an. "G" (wie bei mir) bedeutet "gehbehindert". Dieses Kennzeichen kann dazu berechtigen, (nicht ganz, davon später) kostenlos alle zuschlagsfreien Bahnen und Busse deutschlandweit (Verkehrsverbund egal) zu nutzen. Es gibt auch noch andere Kennzeichen, die dazu berechtigen, diese sind mir aber nicht umfassend bekannt (deinem Arzt aber bestimmt).

Du hast mit dem Kennzeichen "G" die Wahl, entweder steuerbegünstigt dein Auto anzumelden oder (nicht ganz) kostenlos mit dem o. g. ÖPNV zu fahren. Entscheidest du dich für den ÖPNV, so musst du dazu bei dieser Sozialbehörde eine Wertmarke erwerben. Diese kostet in meinem Bundesland RLP 91 Euro für ein ganzes Jahr, also, wie gesagt, es ist auch dann nicht ganz kostenlos.

ich bekomme bald vom Arzt ein schreiben aufgesetzt das mich dazu ausweist zu 50% behindert zu sein.

über die Prozentuale (D)einer Schwerbehinderung entscheidet alleine die zuständige Behörde und keinesfalls (D)ein Arzt.

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/01_Schwerbehindertenausweis/Schwerbehindertenausweis_node.html

Personen mit einer Schwerbehinderung und den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen.

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/05_Unentgeldliche_Befoerderung/Unentgeldliche_Befoerderung_node.html