Kopftuch tragen im islam Pflicht?

11 Antworten

Nein, es ist keine Pflicht, das Kopftuch zu tragen.
Der beste Beweis dafür ist ein ganz einfacher: Zur Zeit des Propheten gab es bei der Gebetswaschung keine Geschlechtertrennung, Frauen und Männer haben gemeinsam die rituelle Waschung vollzogen. Da die Haare bei der Gebetswaschung befeuchtet werden, ist es selbstverständlich, dass die Frauen sie in diesem Moment nicht bedeckt hatten (klar, sonst hätten sie diese ja nicht anfeuchten können). Wenn es also eine religiöse Pflicht gewesen wäre, dass Frauen ihre Haare vor den Männern bedecken müssen, dann hätte es logischerweise eine Geschlechtertrennung bei der rituellen Waschung gegeben. Die gab es aber nun mal nicht. Und auch sonst findet sich im Koran keine Kopftuchpflicht vor (hier findest Du eine exakte Analyse: http://tavhid.de/?p=1416). Trotzdem hat sich dieses Irrtum, man müsse als Muslima ein Kopftuch tragen, mit der Zeit sehr verbreitet. Dazu müssen wir einen Blick in die Historie werfen:
Im gesamten Mittelmeerraum und natürlich auch in den Wüstengegenden, bedeckten in damaligen Zeiten Männer wie Frauen schon aus rein klimatischen Gründen ihren Kopf, um sich vor Sonne und Staub zu schützen. Das galt für Christen, Juden und Muslime aus einem ganz profanen Grund, dem Klima. In der islamischen Kultur wurde das Kopftuch dann zu einem sozialen Statussymbol, das zwischen "freien" und "unfreien" Frauen unterscheiden sollte. Frauen von höherem gesellschaftlichen Stand verschleierten sich, Dienerinnen und Sklavinnen war es bei Strafe verboten, sich zu verschleiern (Das von allen Rechtsschulen anerkannte Werk "El-Mebsut" besagt, dass der Weggefährte des Propheten und zweiter Khalif Omar ibn al Khattap eine Sklavin schlug, weil sie ihre Haare bedeckte.). Es hatte also rein gar nichts mit der Religion zu tun, denn die Dienerinnen und Sklavinnen, denen es verboten war, ein Kopftuch zu tragen, waren ja ebenso Muslime. Erst später, lange nach dem Tod des Propheten, missbrauchten dann besonders konservative Prediger diese ursprünglich soziale Regelung zu einem religiösen Gebot. Sie behaupteten, muslimische Frauen seien dazu verpflichtet, Kopftücher zu tragen und begründeten es damit, dass die Haare ein Reizobjekt darstellen würden, das die Männer provozieren würde.
Das Kopftuch (und erst recht andere Verschleierungsformen, wie der Tschador, der Niqab oder die Burqa) sind also eindeutig keine religiöse Pflicht, sondern wurden erst später (von Männern, wohlbemerkt) als solche bezeichnet. Selbstverständlich können sich Muslimas freiwillig verschleiern, wenn sie meinen, dass sie damit dem Gebot, in der Öffentlichkeit nicht zu aufreizend zu erscheinen, näher kommen.
LG

SinanT86  26.10.2015, 18:57

Die Seite tavhid.de wird von Kuffar betrieben. Diese leugnen sogar, dass die Hölle ewig ist (audhubillah). Sie sind damit raus aus dem Islam.

Bring mal bitte einen Beweis dafür, dass es bei der Gebetswaschungen früher keine Geschlechtertrennung gab.

Und es gibt klare Anweisungen des Propheten zum Kopftuch:

Qatada berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte: „Wenn ein Mädchen ihre Reife (Pubertät) erreicht, dann darf man von ihr nichts sehen außer Gesicht und Hände.“ (Abu Dawud)

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uyduran  26.10.2015, 19:44
@SinanT86

Die Seite tavhid.de wird von Kuffar betrieben.

Erstens darf im Islam nur Gott über andere Muslime richten, ich wüsste nicht, wer Du bist, dass Du Dir das Recht herausnehmen darfst, Dich über den Allmächtigen zu stellen. Zweitens merke ich alleine schon an Deiner Wortwahl, dass Du offensichtlich von salafistischen Kreisen beeinflusst bist, denn die werfen bereitwillig mit diesem Begriff ("kuffar") herum. "Kuffar" ist Arabisch und bedeutet "Götzenanbeter". Nur weil man eine andere Interpretation der Schriften hat, macht einen das nicht zu einem Götzenanbeter. Ihr benutzt dieses Wort aber einfach für alles, was nicht in euer reaktionäres Verständnis von Theologie passt. Drittens bezieht sich diese Seite auf unterschiedliche Islamgelehrte, man müsste also erstmal gucken, ob zum Thema Hölle die selben Gelehrten zitiert werden wie zum Thema Kopftuch. Da kann man nicht einfach pauschalisieren und behaupten, alles von dieser Seite sei per se falsch.

Bring mal bitte einen Beweis dafür, dass es bei der Gebetswaschungen früher keine Geschlechtertrennung gab.

Wie wir aus Koran und Sunnah wissen, fallen alle Körperteile, die der rituellen Waschung zu unterziehen sind, nicht unter das Verhüllungsgebot! Damit erübrigt sich Deine Frage eigentlich schon. Dass es keine Geschlechtertrennung gab, wird aus verschiedenen Quellen deutlich, darunter Bukhari (vudu 43), Ibni Mace (taharet 36) und Nesai (taharet 56).

Qatada berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte: „Wenn ein Mädchen ihre Reife (Pubertät) erreicht, dann darf man von ihr nichts sehen außer Gesicht und Hände.“ (Abu Dawud)

Erstens ist die Sunnah nicht über den Koran zu stellen. Und zweitens sollte man die Ahadith von Abu Dawud stark infrage stellen, denn als er mit seinem Wirken begonnen hat, war Mohammed schon seit über 100 Jahren tot.

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 Ich möchte nicht EURE eigene Meinung hören

Wie es wirklich IST !

.. wer weiß das ?

es ist "Glaubenssache"...


Glauben bedeutet nun mal eben "nichts wissen"...sondern: "etwas für wahr halten "

Es ist ein Glaube an einen nicht beweisbaren Gott, durch eine nicht als richtig beweisbare Religion....

Zudem ist GF eine Ratgeber-Plattform...

Da ist halt persönliche Meinung, Ansicht, Erfahrung etc....gefragt... und nicht googlebares, oder wissenschaftliches "Wissen", oder beweisbares Wissen !


btw.:

sondern wirklich wie es ist und wo es steht im koran

nur, weil es im Koran steht, bedeutet es nicht, DASS es wirklich so ist....

es bedeutet allenfalls, dass die Koran-Gläubigen meinen, es sei so !


lies das:

http://www.islamreligion.com/de/articles/2770/warum-muslimische-frauen-ein-kopftuch-tragen/

Nicht Pflicht, doch eigentlich schon(man sollte sich ja bedecken und dazu zählen die Haare) es zeigt aber stolz. Bin 15 und trage es seit 7 Jahren!

uyduran  27.10.2015, 09:32

Salam, nein, eine Pflicht ist es keine. Aus Koran und Sunnah wissen wir, dass alle Körperteile, die der Gebetswaschung zu unterziehen sind, nicht unter das Verhüllungsgebot fallen. Man kann das Kopftuch aber natürlich freiwillig tragen, wenn man sich wohl darin fühlt :-)

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AntwortFrage231  03.11.2016, 22:56

Also ist der gesamte Unterarm bis zum Ellenbogen nicht zu bedecken? Gehört ja auch zur rituellen Waschung...

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Wie schon "1988Ritter" geschrieben hat, kann auch ich nur wiederholen, dass es im gesamten Koran keine explizite Anweisung gibt, dass Frauen ein Kopftuch tragen müssten.

In Sure 7, Vers 26 finden wir lediglich folgenden Hinweis:

....und Allah gab dem Menschen die Kleidung zur Bedeckung der Scham und zur Zierde.

Die Praxis, daraus ein Gebot zur Bedeckung des Kopfes, oder noch extremer auch des Gesichts zu machen, ist demnach eine rein menschliche, aber falsche Interpretation hauptsächlich dieser Textstelle. Hilfsweise werden als scheinbare Belege im Islam noch einige andere Textstellen bemüht, zusammen mit der nicht haltbaren Behauptung, alle Textstellen seien nur in der arabischen Originalsprache richtig zu verstehen und anzuwenden.

Nach dem meiner Meinung nach gut verständlichen Text des Koran gilt also, dass die Frau, übrigens nicht anders als der Mann, mit der Kleidung ihre typischen Geschlechtsmerkmale "bedecken" soll, die Kleidung aber ansonsten durchaus auch ihrer persönlichen Selbstdarstellung als Zierde und Schmuck dienen darf. Wie zur Bestätigung - Letzteres entspricht im übrigen ganz der weiblichen Natur und Vorliebe. 

Im Koran steht nichts.

Tatsächlich steht im Koran:

....und Allah gab dem Menschen die Kleidung zur Bedeckung der Scham und zur Zierde.

Siehe hierzu Sure 7, Vers/Ayat 26.

Die "Konstruktion" zu einer angeblichen Verschleierung bzw. Bedeckung erfolgt dann erst in Hadithen. Gemäß Koran soll sich die Frau mit der Kleidung schmücken und nicht verstecken. Es ist zwar bekannt, dass man aus anderen Suren versucht eine Beckungspflicht für Frauen abzuleiten, Sure 7 Vers 26 ist hier jedoch eindeutig.