Kontopfändung aber nicht viel drauf?

2 Antworten

Hallo TheQuestionGuy2!

Ja, Du bekommst Zugriff auf Dein Konto und das Geld. Im Rahmen des Freibetrags (derzeit ca. 1409,99 € gemäß Tabelle) kannst Du dann im P-Konto darüber verfügen.

Genaues steht in der ZPO (Zivilprozessordnung) geschrieben:
https://dejure.org/gesetze/ZPO

Und, da erst nach vier Wochen nach Eingang des PfÜB an den Gläubiger überwiesen wird und das Konto erst einmal geblockt ist, hat man in der Regel Zeit. Dennoch würde ich so etwas sofort umsetzen, sobald irgendetwas auffällt oder dem Kunden der PfÜB zugestellt worden bzw. dieser darüber informiert worden ist. In der Regel erhält der Betroffene erst zeitverzögert darüber Kenntnis.

Deine Bank bzw. das Kreditinstitut/die Kasse etc. ist zur Umwandlung innerhalb vier Tagen verpflichtet. Volle Freibeträge gelten dann auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Pfändung.

Wie dem auch sein mag. Man kümmert sich eben sofort darum.

Kurzum:
Dir muss man Zugriff auf das Konto gewähren und geblockte oder abgeführte Beträge wieder gutschreiben. Sofort wirst Du keinen Zugriff haben, da es etwas dauert. Du musst erst einmal einen Antrag stellen, dann abwarten. Innerhalb vier Tagen muss dies seitens Bank/Kasse etc. geschehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Einrichtung des P-Kontos ist noch für den laufenden Monat rückwirkend möglich. Ist die Pfändung für den Gläubiger fruchtlos, kann er natürlich noch eine Lohnpfändung beantragen.

TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 19.04.2024, 12:20

Also hat man dann wieder Zugriff?

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