Konnte man zu DDR-Zeiten innerhalb des eigenes Landes überallhin reisen, oder gab es Einschränkungen, z.B. nicht in Grenznähe zu Westdeutschland?

3 Antworten

Wie "Pfefferprinz" schon schrieb, gab es Auflagen in grenznahen Gebieten. Das hat auch beliebte Urlaubsorte betroffen wie Schierke im Harz. Um dort Urlaub machen zu dürfen, musste das gleiche "Ausreiseformular" ausgefüllt werden, wie als würde man den "Westen" bereisen wollen. Die Hürden dafür waren z.B., das auf diesem Formular der bzw. die Arbeitgeber (bei Paaren) mittels Unterschrift und Stempel zustimmen mussten. Dann ging das Formular zur Bearbeitung, in der Zeit hatte man keinen Reisepass. Voranmelde-Fristen waren dabei zu beachten, ich glaube zwei Wochen.

DDR-Bürger durften innerhalb ihres Gefängnisses überall hin und besuchen, wen sie wollten. Eine Ausnahme bildete das grenznahe Sperrgebiet. Das durfte nur mit Passierschein unter Beachtung der jeweiligen Auflagen betreten werden. Besuch aus dem freien Deutschland mußte sich beim zuständigen Volkspolizei-Kreisamt anmelden.

Es gab keinen Unterschied, ob jemand in der Platte wohnte oder nicht.

Das ist unwahr. Innerhalb der Republik gab es nur Einschränkungen für bestimmte Personen. Die hatten dann für eine bestimmte Zeit Berlinverbot oder durften sich nicht in grenznahen Orten ansiedeln oder aufhalten. Ich weiß das aus erster Hand, da ich früher Wiedereingliederung Strafentlassener bearbeitet habe.