Konjunktiv in dieser indirekten Rede?


15.04.2023, 22:11
  • wenn ich das Video nicht runternehmte.

16.04.2023, 12:20

Eigentlich sei es sogar nicht idiomatisch, in dass-Sätzen den Konjunktiv zu verwenden, so LEO (bzw. auch Kajjo :)) Demnach wäre es sogar in Ordnung, keinen Konjunktiv zu verwenden.

spanferkel14  16.04.2023, 11:16

Wie lautet der komplette Satz in der direkten Rede?

Konstantin51382 
Fragesteller
 16.04.2023, 12:13

Das wurde frei wiedergegeben. Wie gesagt handelt es sich um einen Brief, der durch das oben stehende Zitat zsm.gefasst wurde. Dabei wurde aber vergessen, den Nebensatz im Konj. zu

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich nicht weiß, was die Person tatsächlich gesagt oder geschrieben hat, kann ich deren Text nicht in indirekter Rede wiedergeben. Ich interpretiere "runternehmen" (?) mal als "entfernen" oder "löschen".

Ich kann nur vermuten, was die Person gesagt haben könnte, z. B.:

  1. "Ich werde anwaltlich gegen Sie vorgehen, wenn Sie das Video nicht löschen." -> Man schrieb, man werde anwaltlich gegen mich vorgehen, wenn ich das Video nicht löschen würde.
  2. "Ich werde anwaltlich gegen Sie vorgehen, wenn das Video nicht gelöscht wird." -> Man schrieb, man werde anwaltlich gegen mich vorgehen, wenn das Video nicht gelöscht werde.
  3. "Ich gehe anwaltlich gegen Sie vor, wenn (wie in 1 + 2)." -> Man schrieb, man gehe anwaltlich gegen mich vor, wenn (wie in 1 + 2).
  4. "Ich würde anwaltlich gegen Sie vorgehen, wenn Sie das Video nicht löschen würden." -> Man schrieb, man würde anwaltlich gegen mich vorgehen /man ginge anwaltlich gegen mich vor, wenn ich das Video nicht löschen würde.
  5. "Ich würde anwaltlich gegen Sie vorgehen, wenn das Video nicht gelöscht würde." -> Man schrieb, man würde anwaltlich gegen mich vorgehen, wenn das Video nicht gelöscht würde.

Zu 4 + 5: Konjunktiv 2 in der direkten Rede bleibt natürlich Konjunktiv 2 in der indirekten Rede. Ein Konjunktiv 3 steht im Deutschen nämlich grammatisch nicht zur Verfügung.

Wenn ich deine Ausdrucksweise übernehmen würde/übernähme, dann würde in Frage kommen/käme in Frage:

  1. ..., wenn ich das Video nicht runternähme/runternehmen würde.
  2. ..., wenn das Video nicht runtergenommen werde.
  3. ..., (wie hier in 1 + 2)
  4. ..., (wie hier in 1)
  5. ..., wenn das Video nicht runtergenommen würde.

Deine Ergänzung "runternehmte" ist Unsinn. Diese Form gibt es nicht.

Konstantin51382 
Fragesteller
 16.04.2023, 15:01
Deine Ergänzung "runternehmte" ist Unsinn. Diese Form gibt es nicht.

Ja, da hast du recht. Ich meinte eigentlich „runternähme“.
Danke für deine detailreiche Antwort.

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spanferkel14  17.04.2023, 08:40

🐞🍀Vielen Dank für deinen Stern! 🌲🐿️

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Eigentlich "runtergenommen werde". Das benutzt aber kaum jemand. Üblich ist "runtergenommen würde".

Der Rest deiner Vorschläge passt aus verschiedenen Gründen grammatisch nicht.

Konstantin51382 
Fragesteller
 15.04.2023, 22:38

Klar passen die anderen

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Adzea  16.04.2023, 03:29
@Konstantin51382

Nein.

Das tun sie nicht, wenn man sich eben an Tempus und Modus der Vorlage hält. Und die steht im Präsens Passiv. DAS soll schließlich in die indirekte Rede umgesetzt werden und nicht irgendwelche Phantastereien.

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Konstantin51382 
Fragesteller
 16.04.2023, 12:14
@Adzea

Da muss man eigentlich futur verwenden. Und „Wenn man es nicht runternehme“ passt ebenfalls, denn das ist im Grunde die Umwandlung vom Passiv in den Aktiv mit unpersönlichem „man“

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Adzea  16.04.2023, 12:22
@Konstantin51382

Keine Ahnung, was du da für eine Arbeitsanweisung bekommen hast. Von der hast du nichts geschrieben. Standardmäßig muss man jedenfalls die gegebene Vorlage - hier: Passiv Präsens - 1:1 in die indirekte Rede überführen. Das habe ich gemacht.

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Konstantin51382 
Fragesteller
 16.04.2023, 12:23
@Adzea

Ja, das ist richtig, danke dir. Man kann das aber auch sinngemäß ändern. Es gibt keine Arbeitsanweisung.

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Bohne47  16.04.2023, 12:27
@Konstantin51382

Wenn man es nicht runternehme passt nicht. Vielleicht hattest du das noch nicht in der Schule (wie ielte Klasse bist du denn?) aber:

Im Original wird das Video heruntergenommen. => Video ist Subjekt. Was wurde heruntergenommen? Das Video.

Bei man es nicht runternehme nimmt man es runter => man ist Subjekt. Wer oder was nimmt das Video runter? Man.

Das eine ist Aktiv das andere Passiv. Das sollte nicht verändert werden, denn man sollte immer versuchen möglichst nahe am Original zu bleiben.

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Konstantin51382 
Fragesteller
 16.04.2023, 12:28
@Bohne47

Dessen bin ich mir bewusst. Was den Sinn anbelangt, ist das aber das gleiche. Einmal das Passiv und dessen Umwandlung mit einem unpersönlichem „man“ in das Aktiv.

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Bohne47  16.04.2023, 12:29
@Konstantin51382

Ja. Aber: bleib möglichst nahe am Original. In einer Arbeit könnte das Punktabzug geben (je nach Lehrer).

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Konstantin51382 
Fragesteller
 16.04.2023, 12:30
@Bohne47

Danke. Ich werde aber keine Arbeit mehr darüber schreiben, denn ich bin der 11ten Klasse. Trotzdem danke für den nett gemeinten Hinweis.

Habe die Frage lediglich aus Interesse gestellt.

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earnest  16.04.2023, 13:11

Zusätzliche Empfehlung: Ersetze "runternehmen" durch "entfernen".

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Wenn ich das Video nicht runternehmte.

Das ist falsch. Nehmte gibt es nicht.

dass man anwaltlich vorgehen würde

Diese gedankliche Konstruktion drückt man im Konjunktiv II aus.

Man würde also vorgehen, wenn das Video nicht runtergenommen würde.

Denn der Nebensatz hier kann sowohl als Konjunktiv I wie auch als Konjunktiv II interpretiert werden. Er muss im Konjunktiv II stehen, folglich ist runternehme nicht korrekt. Denn das ist der Konjunktiv I.

Die zweite richtige Variante außer dem würde-Satz ist meiner Auffassung also:

wenn man das Video nicht runternähme.

Ihn würde ich der würde-Form vorziehen, weil für meinen Geschmack zwei würde schief klingen.

Konstantin51382 
Fragesteller
 16.04.2023, 14:11

Das was du sagst ist Unsinn. Außer bei dem ersten Punkt gebe ich dir recht, es muss heißen: „Wenn ich das Video nicht runternähme“

Denn der Nebensatz hier kann sowohl als Konjunktiv I wie auch als Konjunktiv II interpretiert werden. Er muss im Konjunktiv II stehen

Das widerspricht sich.

Zudem heißt es „meiner Auffassung nach“

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Christian314  16.04.2023, 15:21
@Konstantin51382
Man würde also vorgehen, wenn das Video nicht runtergenommen würde.

= Man würde vorgehen, wenn man das Video nicht runternehme. (Konjunktiv I)

= Man würde vorgehen, wenn man das Video nicht runternähme. (Konjunktiv II)

Man kann dem Satz also nicht entnehmen, an welchen Konjunktiv der Verfasser gedacht hat. Da meines Wissens hier (eher) der Konjunktiv II zu gebrauchen ist (s. o.!), müsste man den würde-Satz mit runternähme wiedergeben.

So meinte ich das.

Jetzt noch zu der Möglichkeit:

wenn das Video nicht runtergenommen werden würde

Mein Grammatik-Duden führt im Zusammenhang mit dem Konjunktiv II diese Beispiele auf:

Er kaufte/würde kaufen - Er käme/würde kommen

Das ist laut Duden etwas Nichtvergangenes = Gegenwart und Zukunft

Von werden würde ist dort nichts zu lesen.

wenn das Video nicht runtergenommen würde

Damit kann man nichts falsch machen.

wenn man das Video nicht runternähme.

Hier gibt man sich ja eine Blöße, weil man sich auf den Konjunktiv II festlegt.

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