Komme ich ins Gefängnis wenn ich mein eigenes Haus anzünde (verbrennen)? Mit meinen Sachen kann ich ja tun was ich will, oder?

17 Antworten

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§ 306 a StGB:

"Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,
2. eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
3. eine Räumlichkeit, die
zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der
Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört

."

http://dejure.org/gesetze/StGB/306a.html

atzef  26.02.2016, 09:42

Das ist schwere Brandstiftung. Die einfache Brandstiftung hebt aber ab auf FREMDE Gebäude. Insofern dürfte das auch für die schwere B. gelten. Konsequenz: Das bloße Abfakeln bliebe straflos...

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atzef  26.02.2016, 10:00
@atzef

Habe etwas recherchiert. Das Abfakeln von Wohnhäusern ist IMMER schwere Brandstiftung und folglich tatsächlich auch immer nach 306a strafbar! 

Deine AW ist folglich die Top-Antwort! :-)

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Sedios1976  31.01.2017, 09:46

Richtig das ist der Gesetztestext für schwere Brandstiftung, aber der trifft hier nicht zu da aus der Frage nicht hervorgeht ob Menschen betroffen sind. Sind keine Menschen betroffen findet der §306a erstmal keine Anwendung. Und richtig ist das man mit seinem Eigentum erstmal machen kann was man will solange man die Rechte Dritter nicht verletzt.

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Das wäre vorsätzliche Brandstiftung und somit strafbar. Und dabei ist es völlig unerheblich ob es dein Haus ist oder nicht.

atzef  26.02.2016, 09:47

Nö, laut dem StGB ist das eben keine Brandstiftung

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atzef  26.02.2016, 10:02
@atzef

OK, doch strafbar nach 306a...:-)

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derBertel  26.02.2016, 10:04
@atzef

Habe auch gerade nochmal gegoogelt. :-) 

Es bleibt wohl letztlich Auslegungssache im Einzelfall. Ich denke mal ganz Unrecht haben wir wohl beide nicht. ;-)

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Man darf nicht einfach alles verbrennen, auch wenn es eigene Sachen sind. Ein offenes Feuer der Größe müsste angemeldet und von der Feuerwehr beaufsichtigt sein. Das Haus darf dann nichts enthalten, dass bei Brand explodiert oder giftige Gase frei setzt. Dann darf der Brand niemanden gefährden, also auch keine Nachbarn.

Wenn es sich bei dem Haus um dein Eigentum handelt, zum Zeitpunkt der Tat keine Personen sich im Haus aufhalten und das Haus freistehend ist so das die Flammen auf nichts anderes übergreifen können, Nein dann kannst du dafür Strafrechtlich nicht nach den §§306 ff (a-f) belangt werden.

Wenn jetzt einige Fragen warum, ganz einfach die §§306 ff setzen als Tatbestand eine *fremde* Sache voraus, dies ist hier aber nicht gegeben da es sich um Eigentum handelt. Der Gesetzgeber sagt eindeutig das man mit seinem Eigentum machen kann was man will solange man nicht in die Rechte Dritter eingreift.

Damit gehst du dann aber nicht Strafrei raus, die Strafbarkeit in dem Fall wären die Umweltdelikte bei denen dann die §324a und §325 zu prüfen wären. Hiernach würde dann festgehalten ob einen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu leisten ist.

Würden sich zum Zeitpunkt der Tat Menschen in dem Haus aufhalten, dabei sogar verletzt oder gar zu Tode kommen dann spielt das Eigentum keine Rolle und die §306b und §306c würden eine Anwendung finden.

Sedios1976  31.01.2017, 09:54

Kleiner Tippfehler im letzten Absatz es sind die §§306a - c die dann Anwendung finden. nicht nur b und c.

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Relevant könnte hier §306a StGB sein, der eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht. Den könntest du aber umgehen, indem du dafür sorgst, dass bereits lange Zeit vorher niemand in dem Haus wohnt und du den erkennbaren Willen hast, auch nach Abbrennen das Haus nicht mehr zu Wohnzwecken zu benutzen - wovon ich jetzt mal ausgehe... ;-D 

Die anderen Rechtsvorschriften, die du dabei verletzen wirst, dürften zu Geld-, aber nicht zu Freiheitsstrafen führen.