Wenn es sich bei dem Haus um dein Eigentum handelt, zum Zeitpunkt der Tat keine Personen sich im Haus aufhalten und das Haus freistehend ist so das die Flammen auf nichts anderes übergreifen können, Nein dann kannst du dafür Strafrechtlich nicht nach den §§306 ff (a-f) belangt werden.

Wenn jetzt einige Fragen warum, ganz einfach die §§306 ff setzen als Tatbestand eine *fremde* Sache voraus, dies ist hier aber nicht gegeben da es sich um Eigentum handelt. Der Gesetzgeber sagt eindeutig das man mit seinem Eigentum machen kann was man will solange man nicht in die Rechte Dritter eingreift.

Damit gehst du dann aber nicht Strafrei raus, die Strafbarkeit in dem Fall wären die Umweltdelikte bei denen dann die §324a und §325 zu prüfen wären. Hiernach würde dann festgehalten ob einen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu leisten ist.

Würden sich zum Zeitpunkt der Tat Menschen in dem Haus aufhalten, dabei sogar verletzt oder gar zu Tode kommen dann spielt das Eigentum keine Rolle und die §306b und §306c würden eine Anwendung finden.