Können Reitstall-besitzer z.B. an Feiertagen den Stall schließen und....

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Verbieten Dein Eigentum für dessen Unterbringung Du zahlst zu besuchen/kümmern?? Nein ganz sicher nicht. Eingeschränkt ist das ja vollkommen in Ordnung aber schließlich herrscht fast an jedem Stall eine Ruhezeit um ca 22 Uhr abends. Die Pferde wollen schließlich auch ihre Ruhe haben.

Ich selbst schaue meist an Sylvester abends kurz zum Stall um nach dem Rechten zu sehen. Habe so meinem Stallbesi schon mal helfen können da einige Pferde die Selbsttränke aussen zerstört hatten und die Leitung fröhlich übersprudelte und fast den ganzen Stall unter Wasser gesetzt hätte. Da war meine Anwesenheit sogar sehr erwünscht :-)

Wenn Du ein unschlagbares Argument brauchst um auch an Weihnachten mal nach dem Rechten zu sehen - Kreuzverschlag oder auch Feiertagskrankheit genannt. Ein Pferd das auch sonst keinen Ruhetag hat und arbeiten muß/darf braucht auch keine roten Tage im Kalender!

Ansonsten hilft ein Blick in den Vertrag, ist dort nichts geregelt kannst Du davon ausgehen dass Du Dich auch an Feiertagen am Stall sehen lassen kannst - aber ganz ehrlich: wer würde sowas unterschreiben??? ;-)

Ich denke, ein Stallbetreiber müsste eine solche Vereinbarung schon bei Vertragsabschluss anzeigen. Mich würde es davon abhalten mein Pferd in einem Stall mit einer solchen Vereinbarung zu stellen. Schließlich sind es die Feiertage an denen auch ich frei habe und mich mehr um mein Pferd kümmern kann. So geht es an unserem Stall einigen Pferdebesitzern. Bei uns gibt es auch keine Stallruhezeiten. Wer es möchte, kann auch noch um 24:00 Uhr sein Pferd reiten. Das macht aber keiner ;-)

In dem Stall, wo meine 2 Pferde stehen, bekommt jeder Besitzer einen Schlüssel!
Du kannst wann du möchtest kommen. Was natürlich sehr praktisch ist. Ich empfehle das allen Pensionsställen, aber natürlich ist es nicht immer so sicher. Da wir aber eine nette Gemeinschaft sind und wir anständig genug sind , uns zu denken, dass man logischerweise nur eigene Pferde betuddelt, besteht kein problem uns die Schlüssel zu überlassen ;)

Auch SB wollen Weihnachten feiern..., können nicht warten bis die letzte Wendy ihr Pferd beschert hat.

Im Ernst, ganz schließen ist wohl tierschutzwidrig - gewöhnlich haben sie an Sonn- und Feiertagen reduzierte Öffnungszeiten, weil die meisten Einstaller ja frei haben.

Sie müssen ja auch füttern, einstreuen...

DennisG8  14.12.2011, 22:07

Also bei uns darf man kommen und gehen wann man will. NAch dem füttern ist hinten zwar zu aber die leute bekommen einen Schlüssel, einzige bitte ist auf unseren bekloppten KAter auf zu passen das der nicht mit raus schwipt, also eben in die Sattelkammer sperren, die anderen viecher kommen und gehen eh wann sie wollen^^

An Feiertagen ist einfach eh meist weniger betrieb, die meisten kamen bisher dann nur schnell zum pflegen und so. DAs ist dann auch okay, an Heiligabend schlägt keiner mehr auf und wenn einer stört gibt der Hund alarm, ein Blick nach draußen, grüßen, erledigt^^ Ich denke das muss man vertraglich regeln. Und wenn man damit nicht einverstanden ist muss man woanders hin:)

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Baroque  14.12.2011, 22:53
@DennisG8

Ja, Ihr habt nicht so viele Einsteller. Aber in einem 60-Pferde-Stall kannst nicht jedem kommen und gehen gestatten, sonst hast immer Trubel und es hört niemals auf, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden oder so.

Ich finde es auch gut, dass mein Stallbesitzer feste Ruhezeiten hat, wo man weiß, danach ist keiner mehr am Hof, es sei denn in Ausnahmefällen, wie beispielsweise ein Tierarztbesuch. Denn dann schaut er beim leisesten Geräusch (ansonsten stilles Dorf, wo man wirklich mitbekommt, wenn jemand her fährt), was da ist, nicht dass uns einer die Sattelkammer aufbricht und Sättel klaut oder gar Pferde verlädt.

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DennisG8  15.12.2011, 18:55
@Baroque

NAja stimmt schon, wir haben keinen riesen Stall und von daher ist es so sehr gut machbar. Ruhezeiten sind bei uns also dennoch gegeben, da eben nicht so extrem viel. Aber ganz schließen ist nicht okay, man sollte doch jeden Tag zurgriff auf sein Pferd haben können:)

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Es ist in vielen großen Pensionsställen durchaus üblich, den Stallbetrieb an den Feiertagen einzuschränken. Früher gab es sogar sogenannte Stallruhetage, an denen man nicht in den Stall durfte. Natürlich wurden die Pferde dort vom Personal versorgt. Aber reiten ging nicht. Rausgestellt wurden sie auch nicht.

Das ist Gott sei dank wohl überall abgeschafft. Jedenfalls bei uns in der Gegend. Aber trotzdem kann es heißen: Heilig Abend ist der Stall ab 16.00 Uhr geschlossen. Irgendwann wollen ja auch die Stallbetreiber ihre Ruhe haben.

In Selbstversorgerställen ist das eher unüblich, da ja kein Stallpersonal den Dienst übernimmt, sondern jeder Pferdebesitzer selbst. Ich glaube nicht, dass es da große Einschränkungen gibt.