können meine Eltern mir den Freund verbieten?

11 Antworten

Eltern haben das Recht, ihre minderjährigen Kinder zu erziehen, und in diesem Rahmen auch ihren Aufenthalt und ihren gesellschaftlichen Umgang (mit-) zu bestimmen.

Es gibt allerdings keine gesetzlichen Regelungen darüber, inwieweit genau sich Eltern dabei in das Privatleben ihrer Kinder einmischen dürfen und was genau sie dabei verbieten dürfen.

Des weiteren haben Eltern auch nur begrenzte Sanktionsmöglichkeiten, um ihre Überzeugungen gegenüber den Kindern durchzusetzen.

Vielleicht gibt es ja noch die Möglichkeit, dass du dich mit deinen Eltern gütlich einigst. Dazu müsste man wissen, was sie eigentlich gegen deinen Freund einzuwenden haben.

Wahrscheinlich machen sie sich nur Sorgen, dass du dich auf etwas einlassen könntest, was dir nicht gut tut. Aber Eltern können ihre Kinder nicht unbegrenzt beschützen, sondern Kinder müssen ihre eigenen Erfahrungen machen, um erwachsen zu werden.

PR0LUX  12.05.2016, 07:31

Hier nochmal wie es Gesetzlich aussieht mein Freund :P Hatte ich dir ja schon unten geschrieben.

Das sagt das Gesetz:


Eltern sind für die Erziehung und Pflege der Kinder verantwortlich (§
1626 Abs.1 BGB). Sie sind auch für die persönlichen Angelegenheiten des
Kindes verantwortlich. Es ist sozusagen die Pflicht der Eltern, zu
überwachen, mit wem sich die Kinder treffen. Das nennt man
„Umgangsbestimmungsrecht“. Das Recht hat aber auch seine Grenzen, es
darf nicht missbraucht werden. Denn Kinder sollen ihre Erfahrungen im
Umgang mit anderen Menschen sammeln. Das ist ein wichtiger Bestandteil
der Lebenserfahrung, die notwendig ist, um soziale Kompetenzen zu
erlangen. Darum sollten Eltern auch immer das Selbstbestimmungsbedürfnis
des Kindes achten.


Umgangsverbote sind also nur „bei offensichtlicher Gefährdung des
Kindeswohls“ erlaubt. Für ein Verbot muss es also stichhaltige Gründe
geben. Ein solches Verbot auf Grund persönlicher Ablehnung oder
Lebensansichten ist nicht zulässig.  

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Paguangare  12.05.2016, 07:58
@PR0LUX

Wer entscheidet in der Praxis über das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung?

Die Eltern können erst einmal ihre Abneigung frei äußern und der Tochter sagen: "Du triffst dich mit diesem Jungen nicht mehr. Wenn du dich mit ihm noch einmal triffst, dann bekommst du Hausarrest."

Was sollte das Mädchen dann deiner Meinung nach tun? Zum Jugendamt gehen und die Eltern zu einem Zwangstreffen mit einem Jugendpfleger verdonnern, der mit den Eltern ein normenverdeutlichendes Gespräch des Inhalts führt, dass die Eltern dem Mädchen erlauben müssen, sich mit diesem Jungen zu treffen, anderenfalls würde ihnen ihr Sorgerecht entzogen?

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Ja, das dürfen sie. Sie hassen ihn sicherlich nicht, sondern meinen, dass er kein guter Umgang für dich ist und folglich nicht zu dir paßt. Deine Eltern werden Gründe dafür haben, die du leider nicht geschrieben hast.

Natürlich dürfen sie das. Sie werden ihre Gründe haben die sie dir auch erläutert haben. Du siehst sie nur nicht ein.

Ja, das dürfen sie, weil du noch eine Jugendliche bist. Solange du u18 bist, fällt das unter elterliche Sorge. Bist du ü18, aber wohnst noch bei deinen Eltern, könben die sich nur aufs Hausrecht berufen und ihm den Einlass verwehren. 

Da ich nicht dabei war, als dein Freund zum ersten Mal auf deine Eltern traf, kann ich nur mutmaßen. Entweder  hat er sich so bescheuert verhalten, dass deine Eltern ihn nicht mögen oder es ist schlicht und einfach die Tatsache, dass deine Eltern gerafft haben, dass du kein Kind mehr bist. Für viele Eltern ist das erst mal ein Schock: ihr kleines Mädchen wird erwachsen und denkt an Jungs. 

Das beste ist, du redest mit deinen Eltern. Suche eine entspannte Situation, in der du in ruhigem Ton und ganz sachlich darüber redest. Frage sie, warum sie ihn nicht mögen. Bewahre auch Ruhe, wenn dir deren Argumente nicht passen, denn wenn du dann aufbrausend reagierst, ist das kindisch und ein Zeichen für deine Eltern, dass du noch gar nicht reif für eine Beziehung mit Jungs bist. LG

Wenn sie ihn schon einmal gesesehen haben, hat er wohl einen ungünstigen Eindruck auf sie gemacht. Evtl. wirkte er unhöflich oder ungepflegt? Der erste Eindruck ist entscheidend, ob man jemanden mag oder nicht.

Sprich mit Deinen Eltern, warum sie der Ansicht sind, dass er kein guter Umgang für Dich ist. Evtl. kann man das in einem Gespräch klären und der Freund darf in einem zweiten Versuch diesen Eindruck wieder gutmachen?

Ansonsten muss ich Dir leider sagen, dass bei einer 16jährigen die Eltern das Sagen haben. Du bist noch minderjährig und da kannst Du leider nicht selbst bestimmen, mit wem Du zusammen sein darfst. lg Lilo