dürfen meine eltern mir klamotten verbieten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein dürfen sie nicht.

Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.

Auch die Differenzierung ein Klaps auf den PO, oder eine Ohrfeige sind kein Schlagen trifft nicht zu! Es ist gesetzlich festgelegt das jegliche Maßnahmen dieser Art den Eltern verboten sind.

Gesetzliche Regelung

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Antworten wie "Ab 18 Jahren darfst du entscheiden", oder "Eltern haben das Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht" entbehren jeder Grundlage.

Lass dir also bitte keine pauschalen Antworten geben, sonder lass dir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sagen. Aber nicht pauschal, sondern mit Angabe der §§.

Ich habe bereits oft Kinder, Jugendliche und junge Menschen beraten, denen so ein Blödsinn erzählt wurde. Allein im letzten Quartal habe ich in 8 Fällen vergeblich versucht das Eltern im persönlichen Gespräch zu verdeutlichen.

Man hat mich beschimpft und mir erklärt das man sich auskennt mit dem Recht. Und dann, dem Haus-Recht entsprechend, aus der Wohnung gewiesen.

Was mich aber nicht gehindert hat den die betreffenden Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen weiter zu beraten und zu betreuen.

Die Eltern verbal zu überzeugen war nicht möglich. Also habe ich sie praktisch überzeugt.

Das heist ich habe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Jugendamt und anderen Behörden, wie u.a. Gerichte), und den jungen Menschen, den Eltern gezeigt das die Rechtslage anders ist und die betreffenden Ratsuchenden konnten das Elternhaus gegen den Willen der Eltern verlassen.

Das Kindergeld wurde nicht mehr den Eltern, sondern den Ratsuchenden auf ihr Konto überwiesen. Und soweit die Eltern Leistungsfähig waren mußten sie sogar ergänzend Unterhalt an ihr Kind zahlen.

Zu beachten ist dabei noch das viele Eltern der Meinung sind, nach Abzug ihrer erforderlichen Ausgaben und Aufwendungen sind sie nicht mehr Leistungsfähig zum Unterhalt.

Aber auch das ist falsch. Erforderlicher Unterhalt geht vor Begleichung von Schulden und sonstigen Dingen wie Pfändungen vor.

Meine Antwort ist etwas im "Rechtsdeutsch" gefasst. Das soll dir nur zeigen Das viele Eltern nicht die richtigen Informationen zu „ihren“ Rechten haben und ergänzend ihre Pflichten nicht kennen.

Wenn du noch weitere Fragen hast kannst du dich gern an mich wenden.

Gruß Michael

wenn das Kleid z.b 150 Euro kostet und du erst 13..könnten sie es zurückgeben..Taschengeldparagraph...

verreisterNutzer  26.02.2011, 17:02

Ich bin 14 (werd bald 15) und das kleid kosten ca 60 euro also das geht dann?

0
jimbo82  26.02.2011, 17:05
@verreisterNutzer

kann ich nicht so sagen..wenn dein Eltern streng sind..werden sie es wieder umtauschen

0

Hm. Also wenn du älter als 13 bist, darfst du leichte Arbeit ausüben. "Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist." Ab 15 darfst du Anträge auf Sozialleistungen stellebn. "Wer das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann Anträge auf Sozialleistungen stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen."

Insofern vermute ich mal, dass du spätestens ab deinem fünfzehnten Lebensjahr auch diejenigen Kleider kaufen darfst, die du willst und dich deine Eltenr zumindest juristisch nicht daran hindern dürften. Aber Familien funktionieren natürlich nie einfach nach Gesetzbuch. Solange deine Füße unter ihrem Tisch usw. usw. = /

naja, deinen eltern wird das kleid nicht gefallen oder es ist nicht "altersgerecht".

denk immer dran, wenn du dir was kaufst, dass die, die dir das geld gegeben haben, auch dafür gearbeitet haben.

versuch es mal anders herum zu sehen...du sparst und von dem ersparten schenkst du deiner mutter geld, damit sie sich davon was kaufen kann.

jetzt kauft sie sich was, was ihr üüüüüberhaupt nicht steht und in deinen augen häßlich/peinlich ist. du würdest es ihr doch dann am liebsten auch heimlich aus dem schrank "klauen" ;) ich glaube, das nächste mal würdest du dir auch überlegen, ob du ihr nochmal geld schenkst :)

tja,...so wird es jetzt deinen eltern gehen :)

verreisterNutzer  26.02.2011, 18:09

Das Geld hab ich selber verdient. und mir wärs egal wie sie rumrennt ist doch ihre sache v.v

0
kleopatra11  26.02.2011, 18:25
@verreisterNutzer

kompliment in deinem alter... ich meine, mit dem geld verdienen...tja, auf alle fälle, haben deine eltern noch ein mitspracherecht, was deinen umgang/kleidungsstil/ etc. anbetrifft. aber um sich selbst entfalten zu können, kann man auch mal "ausbrechen". ich würde auch als mutti nur was sagen, wenn es "nuttig" oder rechtsradikal wäre.

über alles andere kann man doch reden. such nochmal das gespräch zu deinen eltern.

0
verreisterNutzer  27.02.2011, 11:09
@kleopatra11

Meine sehr verehrte Mutter sagt es sieht "nuttig" aus. ABER ich hab wirklich "nuttigere" Sachen zu Hause. v.v

1
LastDespair394  09.04.2020, 16:21

Was ist das denn für eine Einstellung? Wenn du ihr etwas klauen willst, weil es dir nicht gefällt, dann weiss ich auch nicht weiter. Und wenn man jemanden Geld schenkt, dann gehört das Geld dieser Person nicht weniger, als ihr selbstverdientes Geld.

0

ja wenn du unter 18 bist. denn dein geld kommt ja schließlich von ihnen schätze ich mal ;)

lg

LastDespair394  09.04.2020, 16:24

Wenn sie ihr Taschengeld geben, dann gehört dieses Geld ihr. Und mit ihrem Geld kann sie alles machen, was sie will. Dass man unter 18 nur bis zu einer bestimmten Summe ausgeben darf weiß ich aber darum geht es ja nicht.

0