Du hast dich sehr positiv verhalten. Mach dir keine Gedanken was da noch kommen kann. Notfalls musst du dir einen Anwalt nehmen. Und der kann nicht nur Akteneinsicht verlangen, sondern sich die AKten, bzw. eine Kopie davon anfordern. Dazu gehst du einfach zu deinem AMtsgericht und lässt dir einen Beratungshilfeschein ausstellen.
Das Problem für das Jobcenter ist dabei, das die Akten vollständig sein müssen. Das bedeutet die Seiten müssen nummeriert sein um Fehlbestände erkennbar zu machen.
Bezüglich Beistand ist es so das dieser sich in keiner Weise ausweisen, oder vorstellen muss. Der lapidare Satz: "Ich bin Beistand gemäß SGB X § 13" ist ausreichend.
Mir gehen die Wünsche der Jobcenter am A..... vorbei. Ich habe Visitenkarten mit dem Text: Persönlicher Beistand, gemäß SGB X, § 13 Eherenamtlich und Kostenfrei. (Keine Anwaltliche Beratung).
Heute wagt es keiner mehr mich nach Ausweis zu fragen, oder nach anderen Dingen.
Für Beschwerden ist es nicht der einzige Weg sich mit den Kaspern des Jobcenters herum zu schlagen. ALG II ist, von der sachlichen Zuständigkeit her eine Sache des Bundeslandes und daher ist die Landesregierung zuständig.
Es hilft viel, wenn man sich an den Petitionsausschuss der Landesregierung wendet. Denn hier sind alle Parteien vertreten. Und da gibt es mehr Chancen als bei einer Beschwerde innerhalb des Amtes / Jobcenters.
Bisher habe ich 3 Versetzungen von Mitarbeitern und eine Rüge für einen Amtsleiter durchgesetzt.
Die Zuständigkeiten im Jobcenter können dir bei Aussendienstbesuch egal sein. Die Herrschaften haben sich auszuweisen und vorher an zu melden. In deinem Fall hätte ich anders reagiert.
Öffentlichkeit herstellen ist wichtig. Sofort beim nächsten Nachbarn klingeln damit er die Leute sieht und gegebenenfalls später Identifizieren kann. Als nächstes hätte ich den Herrschaften gesagt das sie entweder sofort verschwinden, oder das ich die Polizei rufe. Und das hätte ich dann auch getan.
Weiterhin Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmissbrauch und anderer Dinge einreichen. Mit "und anderer Dinge" meine ich: Danach musst du an Hand von StGB, SGB und anderen Grundlagen sehen ob Rechtsbeugung und andere strafrechtliche, oder Dienstrechtliche, relevante Dinge dazu kommen.
Ich habe sogar einmal im Amt den Sachbearbeiter unterschreiben lassen, das er von den erforderlichen SGB, ausser dem SGB II, keine Kenntnisse hat. Du kannst nämlich eine Beschwerde, oder sonstige Sache mündlich (das ist der schlechteste Weg!!!), schriftlich, oder zu Protokoll abgeben.
Zu Protokoll bedeutet das du diktierst, was der SB als Beschwerde aufnehmen soll.
In meinem Fall ging es um einen Widerspruch. Ich sagte: "ich möchte Widerspruch einlegen." Der SB antwortete: "Gut, dann geben sie mal her." Darauf erklärte ich das ich den Widerspruch zu Protokoll abgeben will. Und das kann der SB nicht verweigern.
Also nahm er seinen Stift und sagte: "Dann Widersprechen sie mal". Ich zog aus der Jackentasche 6 DIN A 4 Seiten, die ich ihm diktierte. Da das Ganze auch mit gesundheitlichen Aspekten zu tun hatte spielte die Krankenkasse dabei eine Rolle und das entsprechende SGB V. Da machte mich der SB an: "Das ist nicht SGB V. Das ist SGB IV": ALs ich ihm dann zeigte das es SGB V ist, sagte er: "Ja so genau weis ich das nicht. Ich habe nur mit SGB II zu tun."
Ich lies mich nicht beirren. Ich diktierte den Widerspruch zu Ende. Zur Krönung Diktierte ich am Schluss: "Wie mir der Sachbearbeiter Herr ........ gerade erklärte kennt er sich lediglich mit dem SGB II aus. DIe anderen SGB sind ihm nicht weiter geläufig. Es ist davon auszugehen das unter diesen Umständen eine grundlegende Beratung des SB nicht möglich ist."
Der gute Mann hat zwar gekocht und wollte verweigern das zu schreiben. Aber es ging nicht. Denn ein Protokoll muss vom aufnehmenden Sachbearbeiter und vom ANtragsteller unterschrieben werden. Nur mit beiden Unterschriften ist es gültig. Und so musste er meinen Wortlaut protokollieren. Sonst hätte ich die Unterschrift verweigert und das Protokoll wäre nicht gültig gewesen.
Die ganze Sache hat 1 1/2 Stunden gedauert. Beim nächsten Mal war der Sachbearbeiter nicht mehr im Jobcenter, sondern in einem anderen Verwaltungsbereich.
Kern meiner Hinbweise soll sein: Lass dich nicht Einschüchtern. "Strudiere" vorher die §§ des SGB zu deinen Anliegen. Und wenn der SB etwas verweigert, verlange den Dienstvorgesetzten.
Wenn das Jobcenter Schwierigkeiten dabei macht, verweise gleich auf die Landesregierung, ihren Petitionsausschuss und (ohne nähere Bezeichnung) darauf das weitere vorgesetzte Dienststellen und Behörden, so wie die Presse eingeschaltet werden.
Die ersten Male ist das neu und etwas schwierig für dich. Aber mit der Zeit lernst du es immer besser. Und die SB werden vorsichtig und zurückhaltend.