Können die Eltern widersprechen wenn die Lehrerkonferenz entscheidet das,das Vorrücken auf Probe nicht gestattet werden kann?

6 Antworten

Widersprechen und protestieren dürft ihr, ja.

Wird aber nix bringen, euer Sohn wird trotzdem durchfallen. Das hat die Lehrerkonferenz so entschieden und so wird es auch leider bleiben.

Herzliche Grüße

SmilingTiger

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich mag Schule - unvorstellbar ne :D

Es entscheidet nur die Lehrerkonferenz.

Die Lehrer entscheiden, ob ein Vorrücken auf Probe Sinn macht oder nicht.

Es entscheiden nicht die Eltern, nur weil diese im Internet irgendetwas gelesen haben...

Ja, grundsätzlich können die Eltern widersprechen. Und das heißt dann auch verwaltungsrechtlich "Widerspruch".

Über die Versetzung, auf Probe oder nicht, entscheidet, mehrfach hier so betont, in der Tat *erstmal* die Lehrerkonferenz (bzw. vermutlich die Versetzungskonferenz als Unterfall der Klassenkonferenz - bin kein Lehrer, einfacher Rechtsanwalt).

Allerdings ist diese Entscheidung ein Verwaltungsakt, wie jedes "nicht einfache" Verwaltungshandeln, und der ist gerichtlich nachprüfbar, der Widerspruch ist die Vorstufe hierfür (wenn es nicht um supereilige Sachen geht).

Problem ist, hier ist viel "Ermessen" drin, d.h. Einschätzung des/der Beamten, in unserem Fall fachpädagogische Einschätzungen, etwa "geb ich dem noch die Gnadenvier, oder wäre es besser, jetzt zu wiederholen, bevor es noch schlimmer wird?"; oder etwas fachlicher ausgedrückt "wird der Schüler im nächsten Schuljahr voraussichtlich dem Unterricht erfolgreich folgen können?".

"Ermessen" kann man allenfalls fallweise vor Gericht angreifen, der Richter weiß es auch nicht besser und kennt den Schuler idR gar nicht; oder eben andere fachliche Einschätzungen außerhalb des Schulrechts. Angreifbar ist nur ein Ermessensfehlgebrauch, also sachfremde Erwägungen in der Ausübung, häufig der "Ermessensnichtgebrauch".

Das wäre hier, wenn die sich nicht mal Gedanken über ein Ausgleichenlassen von Minderleistungen oder Zulassung auf Probe gemacht hätten. Oder eine der Entscheidungsgrundlagen, hier etwa eine Einzelnote war fehlerhaft, dann hat man Recht auf ein neuerliches Nachdenken auf Beamtenebene; sonst gibt das nichts, und auch dann muss das am Ende nicht zwingend anders aussehen. Das Urteil würde, in jedem der Fälle hier, im Tenor auch lauten auf "Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu bescheiden".

Nächste Frage, wurde hier auch schon angesprochen: tun wir uns einen Gefallen damit, wenn wir da was auf Biegen und Brechen was durchsetzen wollen? Kann natürlich "wegen Corona" eine besondere Fallgestaltung sein sein, aber Corona ist auch nicht der Joker.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

das ist eine Entscheidung der Konferenz, die die schulischen Leistungen beurteilt und ob das Vorrücken sinnvoll ist

es gibt kein Recht auf Vorrücken - deswegen auch keine Rechtsmittel

außerdem sollten Eltern dem Kind den Frust des wieder zurück müssen ersparen

Knattergreis  11.07.2021, 10:06

Das "wieder zurück müssen" wäre für ihn wohl vergleichbar mit "sitzen bleiben" und ggf. wirklich äußerst frustrierend und unangenehm.

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Saradoc  11.07.2021, 11:37

So einfach ist es dann doch nicht in einem Rechtsstaat, da sind Rechtsmittel gegen so ziemlich alles gegeben... was nicht heißt, dass da hier wahrscheinlich genug wirklich was zu machen wäre, Ermessen eben, oder ob das jetzt im Einzelfall sinnhaft ist.

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Was hält denn Euer Sohn, als Hauptbetroffener, überhaupt davon ?

Für mich klingt sowas für die persönliche Entwicklung eines Kindes nicht gerade förderlich - ich wüsste auch nicht wozu das gut sein soll. Er wäre der jüngste in der Klasse, müsste sich neue Freunde in der Klasse suchen… und das Ganze dann auch noch auf Probe… klingt für mich ganz und gar nicht gut.