Können die Behörden feststellen ob jemand beim wählen war oder nicht?

7 Antworten

Es wird ein Wählerverzeichnis geführt aus dem du gestrichen wirst, wenn du Briefwahlunterlagen beantragt hast oder im Wahllokal die Stimmzettel überreicht bekommen hast. Damit soll verhindert werden dass Leute mehrfach abstimmen.

Von daher ließe sich herausfinden, wer gewählt hat. Aber natürlich nicht was.

Ja, natürlich. Jeder, der eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, wird in einer Liste geführt, und abgehakt, sobald er vorstellig wurde.

Natürlich.

Wenn Du nicht ins Wahllokal gehst,und auch keine Briefwahl gemacht hast,

bist Du Nichtwähler,erkennbar am fehlenden Haken an Deinem Namen im Wählerverzeichnis.

Allerdings : Die Behörden ist zu weit gegriffen.

Auf diese Statistiken ,bzw.eine Erstellung der selben , das Wählerverzeichnis der Kommune ,haben nur die Wahlbehörden und der Landeswahlleiter.

Bei Unstimmigkeiten ,kann nach Beschluss ,auch das Wählerverzeichnis herangezogen werden,wenn dies zur Feststellung oder Überprüfung des Wahlergebnisses,einer (lokalen ) Nachzählung oder zur sog.Heilung eines Fehlers im Wahlablauf notwendig ist.

Ja klar das geht, und muss auch gemacht werden.

Jeder darf nur 1x wählen. Daher wird genau festgehalten ob du bereits gewählt hast, oder nicht. Natürlich wird nicht festgehalten was du gewählt hast.

Hast du bereits Briefwahl gemacht, bist du am Wahltag bereits im Wählerverzeichnis gestrichen, dass den Wahlhelfern im Wahllokal vorliegt.

Klar, aber das dürfen sie nicht thematisieren bzw. jemandem zum Nachteil erwachsen lassen.