Knochen gefunden?

5 Antworten

Ein Igel = https://www.google.com/search?q=igel+schadel&tbm=isch - auch die Schädellänge und die dreieckige Form passt...

Typisch für Insektenfresser ist auch der fast gerade und nach vorne gerichtete Eckzahn

Beim Marder wäre das Auge deutlich vor der Mitte: https://www.google.com/search?q=marder+schadel&tbm=isch

myotis  09.04.2023, 13:47

Übrigens sind bei Raubtieren Schienbein und Wadenbein nicht verwachsen...

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ZiegemitBock  09.04.2023, 14:04

Danke, mich hat der nach vorne gerichtete Eckzahn ebenfalls auf den Igel tippen lassen - abgesehen von der Größe.

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Sieht nach einem Marder aus.

Und Du hast mit dem Mitnehmen eine Straftat begangen (Wilderei). Denn nur der dort jagdausübungsberechtigte Jäger darf sich Wild oder Teile davon aneignen. Siehe Strafgesetzbuch §292.

Also zukünftig bitte: Anschauen aber nicht anfassen und nicht mitnehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger
LyraWhite 
Fragesteller
 09.04.2023, 09:55

achso okay das wusste ich nicht, danke werde ich in Zukunft drauf achten.

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myotis  09.04.2023, 13:44

...außer es war ein Igel ;o)

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Waldmensch70  09.04.2023, 14:21
@myotis

Danke für den Hinweis. Den habe ich gar nicht in Betracht gezogen.

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Pomophilus  09.04.2023, 18:06

Und bei einem Igel?

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Waldmensch70  09.04.2023, 18:20
@Pomophilus

Muss ich Dir doch nicht sagen. Das weisst Du doch auch... 😉

Das Gesetz gilt für jagbares Wild (Siehe BJagdG §2). Es kann keine Wilderei sein, wenn es nicht Wild betrifft.

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Waldmensch70  09.04.2023, 18:36
@Pomophilus

Ja, sorry das ich selber da spontan an Marder gedacht habe und den Igel nicht erkannt habe. Den habe ich tatsächlich nicht "auf dem Schirm gehabt".

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PGS070480  10.04.2023, 19:22

Klar. Straftat auch, wenn man Schädelknochen mitnimmt. Somit sind ja alle Archäologen Wilderer.

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Waldmensch70  11.04.2023, 08:44
@PGS070480
Klar. Straftat auch, wenn man Schädelknochen mitnimmt. Somit sind ja alle Archäologen Wilderer.

Lies das Gesetz: §292 Strafgesetzbuch. Das war kein Witz. Das ist wirklich so.

Nur der dort jagdausübungsberechtigte Jäger darf sich Wild oder Teile von Wild aneignen. "Teile von Wild" bedeutet auch Knochen der betreffenden Tierarten, Eier von Flugwild etc. Das ist mit den Worten "einer Sache die dem Jagdrecht unterliegt" im Gesetz gemeint.

Und ja, da bin ich mir sicher. Das ist Teil der Jägerausbildung.

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Vielleicht von einem Eichhörnchen.

Von einem kleinem Raubtier wie Marder oder Iltis würde ich ausschließen, da wäre die Schädelform gedrungener.

Vom Hase oder Kaninchen ist der Schädel zu klein, es sei denn es würde sich um ein Jungtier von diesen handeln.

iQhaenschenkl  09.04.2023, 10:04

Da sind Reißzähne und keine Nagezähne! Also kein Eichhörnchen, sondern ganz klar ein Raubtier!

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Ich denke, es ist der Schädel von einem jungen Fuchs.

Pomophilus  09.04.2023, 10:35

Da wäre ein deutlicher Hinterhauptkamm erkennbar. Außerdem sind das ganz klar schon Dauerzähne.

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myotis  09.04.2023, 13:45

Welcher Fuchs hat einen nur 5cm langen Schädel? ;o)

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myotis  09.04.2023, 16:48
@Pomophilus

Der - wie du ganz richtig festgestellt hast - hat aber noch keine Dauerzähne...

...dafür aber Fontanellen...

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Pomophilus  09.04.2023, 18:05
@myotis

Ich wollte ja darauf hinaus, dass es kein Fuchs ist, eben auch kein "jünger Fuchs"!

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myotis  09.04.2023, 19:54
@Pomophilus

Touché - muss bei GFN endlich besser drauf achten wer antwortet und wer kommentiert, sorry ;o)

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