Kleingewerbe: Kunde bezahlt nicht, was tun?

MrSlowhand129  24.02.2022, 09:28

Kostenvoranschlag? Da wurde noch nicht gearbeitet ?

LiiSaaF 
Fragesteller
 24.02.2022, 12:21

Kostenvoranschlag (unterschrieben) und Rechnung wurde hinausgeschickt, mit dem Auftrag wurde schon begonnen.

MrSlowhand129  24.02.2022, 12:41

Und warum dann schon Rechnung, wenn noch nicht fertig ?

LiiSaaF 
Fragesteller
 24.02.2022, 12:48

Eine Anzahlungsrechnung, darüber werden Kunden vor dem Kostenvoranschlag aufgeklärt und bestätigen damit die Zahlung zu leisten bevor die Hälfte fertig ist (Absicherung für mich).

8 Antworten

Wenn Du selbstständig bist hast Du i der Regel auch eine betriebliche Rechtschutz. Viele Versicherungen bieten auch ein Inkassoservice an. Ansosten schaltest Du direkt einen Anwalt oder ein Inkassobüro ein.

Bevor Du das jedoch machst solltest Du dir überlegen, ob es sich zum einen finanziell lohnt , oder ob Du am ende draufzahlst und ob Du mit deinem "großen Kunden" langfristig noch arbeiten willst.

Viel Erfolg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LiiSaaF 
Fragesteller
 24.02.2022, 12:47

Ich habe nun die zweite Mahnung an beide gesendet und werde im Anschluss einen Mahnbescheid ausstellen lassen, wenn nichts zurückkommt. Ich denke auch, wenn es keinen immensen Grund für den Zahlungsverzug gegeben hat, dass ich nicht mehr mit beiden Kunden arbeiten werde.
Bei einer meiner vorherigen Fragen wurde mir von einer Versicherung als Kleingewerbe abgeraten, da ich am Ende mehr Versicherung bezahle, als die letztendliche Gewinnsumme bei mir ausmacht. Die Versicherungsbeiträge sind aktuell für Kleingewerbetreibende im Verhältnis immens hoch.

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geheim007b  24.02.2022, 16:24
@LiiSaaF

eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich ausnahmslos IMMER, selbst wenn man sie nie in Anspruch nimmt. Ich habe lange Zeit gerade mal 35€/Monat gezahlt, die private gab es gratis obendrauf. Heutzutage braucht man so was einfach, zu schnell macht man etwas falsch.

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Wenn, dann nur per Anwalt, die zahlungsmoral ist ganz massiv gesunken und das ist nur der Anfang, die Preise gehen stark nach oben im Gegensatz zu den löhnen und viele überlegen 🤔 ob sie das Geld nicht besser für sich gebrauchen können anstatt schnöde Rechnungen zu zahlen.

Mit der Neukundin gar nichts, wozu auch.

Ein kostenvoranschlag ist unverbindlich, es sei denn, du hast bereits dafür eine Bezahlung ausgemacht. Das solltest du aber bitte wissen, wenn du selbsständig bist. Das ist Grundwissen. Es reicht dir zunüberlegen, wie du mit Kostenvoranschlägen umgehst, wenn du Handwerker beauftragst. Du sagst dem zu, der das für dich beste Angebot macht. Ich selber bin so höflich und sage den anderen dann ab. Machen aber, so scheint es mir, nicht viele.

Warum du der so hinterherrennst, weiss ich nicht.

Beim ersten kannst du davon ausgehen, daass die Frima pleite ist. Da kannst du nur recherchieren und deinen Antrag bei einem möglichen Insolvenzverwalter einreichen oder dir einen Anwalt nehmen. Der kostet Geld und kann auch nicht viel ausrichten, wenn die Firma pleite ist. Denn an wen soll er seine Forderungen in deinem Namen schicken, wenn die sich komplett vom Acker gemacht hat? Der kann nur tätig werden, wenn jemand postalisch zu erreichen ist noch.

Das mit dem Mahnschreiben ist natürlich das erste , aber natürlich nicht bei der mit dem Kostenvoranschlag.

Notorious666  24.02.2022, 09:41

Wenn der Kostenvoranschlag vom Kunden als unterschriebene Auftragserteilung vorliegt ist diese bindend.

Darin erklärte Vorauszahlungen sind einzuhalten und können grundsätzlich auch abgemahnt werden.

Ois kloa? ;-)

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Elizabeth2  24.02.2022, 11:12
@Notorious666

Upps ja, der Kostenvoranschlag war unterschrieben....habe ich überlesen. Ich habe das rausgenommen.....

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Du sollst nicht schreiben und betteln, sondern einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen. Das geht auch online.

Dann wird es Zeit für ein gerichtliches Mahnverfahren. Gar nicht lange fackeln.