Kleines Tattoo auf dem Unterarm, Kündigung?
Hallo, liebes Gute-Frage-Team,
Ich fange am 1.08. dieses Jahres eine Ausbildung zur Hotelfachfrau an, doch ich habe ein kleines Tattoo auf dem Unterarm. Beim Vorstellungsgespräch bin ich im Kleid angetanzt, sodass man es sehen konnte, aber ich wurde nicht darauf angesprochen und im Ausbildungsvertrag steht auch nichts über Tattoos oder Piercings. Muss ich es trotzdem abdecken? Schließlich wurde ich bereits eingestellt und das MIT Tattoo..
Liebe Grüße
5 Antworten
Muss ich es trotzdem abdecken?
Das wird man Dir im Ausbildungsbetrieb sagen, von uns kann das doch niemand wissen.
Ich vermute aber mal (Spekulation!), dieses Tattoo ist kein Problem, wenn es klein ist.
Wenn ich mir so anschaue, wer in welchen Berufen mehr oder weniger sichtbare Tattoos in allen möglichen Größen und Farben hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass so ein "Miniteil" abgedeckt werden muss.
Frag doch einfach nach. Willst du etwa kündigen wenn man es nicht zeigen darf?
Ein kleines Tattoo auf dem Unterarm wird heute nicht mehr als dramatisch empfunden. Ein großformatiger Totenschädel ist eine andere Kategorie, aber dezenter Körperschmuck wird auch in Berufen toleriert, in denen das früher unvorstellbar war.
Offensichtlich ist das kleine Tattoo kein Problem.
Tattoos sind nicht mehr so dramatisch wie es vielleicht noch vor 20 Jahren war. Wenn es beim Vorstellungsgespräch nicht aufgefallen ist, wird es im Job wohl auch niemanden stören.
Nein, würde es dann abdecken.