Kleiner Hund im gemieteten Haus verboten?
Hallo, ich hoffe hier auf hilfreiche Antworten:
wir wohnen seit 10 Jahren in einer gemieteten Doppelhaushälfte.
200 qm mit großem Garten, horrende Miete in München!
Seit 3 Jahren habe ich einen kleinen Hund
( Chihuahua Rüde kastriert 23 cm Höhe, 3,6 kg)
Nun bin ich heute der Vermieterin vor der Türe in die Arme gelaufen, mit Hund!
Sie sagte mir dass im Vertrag steht :”Haustiere verboten”!
Jetzt habe ich riesen Angst dass sie uns kündigt!
Ist denn das zulässig ein Kleintier zu verbieten?
Ich bin am Ende!
7 Antworten
In solchen Fällen sollte meines Erachtens immer mit bedacht werden, wie sinnvoll es ist, gegenüber dem Vermieter seinen Wunsch/Recht durchzusetzen. Recht haben/bekommen ist ja das eine, seinen Vermieter aber durch juristische Maßnahmen "zu verärgern" ist das andere. Und letztlich sitzt der Vermieter ja durchaus irgendwo am längeren Hebel und kann einem das Leben ein wenig schwer machen.
Ob man also dann so glücklich ist, zwar die Hundehaltung durchgesetzt zu haben, dem Vermieter aber auf der Straße eher lieber nicht mehr zu begegnen, bleibt dahingestellt.
Insofern klärt man sowas vorher mit dem Vermieter ab und verlässt sich nicht auf irgendwelche Aussagen "kleiner Hund = Kleintier = kann nicht verboten werden".
Ist jetzt natürlich in deinem Fall nicht sonderlich hilfreich, sollte aber vielleicht auch mal darüber nachgedacht werden, bevor man juristische Hilfe in Anspruch nimmt ....
Hundehaltung in einer Mietsache bedarf IMMER einer schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter. Dieser darf zwar nicht mehr einfach generell die Haltung verbieten, er muss nun eine Begründung liefern....
Aber hast Du einfach einen Hund angeschafft ohne das Einverständnis des Vermieters wird es im Nachhinein sehr schwer sein eine Erlaubnis zu erlangen schliesslich hast Du das Vertrauen des Vermieters missbraucht!
es kommt auf deinen Mietvertrag an und ...lies selbst
Wenn im MIetvertrag nichts drinsteht daß die Hundehaltung verboten ist, ist es schon mal gut. Du hast den Hund seit 3 Jahren - solange sich niemand beschwert hat, muß die Vermieterin schon gute Gründe anführen warum sie das jetzt verbieten will.
Notfalls ziehe einen Anwalt hinzu. Da würde ich so schnell nicht aufgeben.
Nun ja - ich sagte ja - notfalls. Erst würde ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Wenn das nichts nutzt würde ich den Anwalt befragen wie die Chancen sind. Ich habe nicht gesagt daß die gleich einen Anwalt auf die Vermieter hetzen sollen oder ?
Und - was steht im Vertrag? Das unbegründete allgemein gehaltene Verbot ist meist nicht haltbar.
Und so nebenbei: Ein Hund, auch ein ganz mickeriger, ist kein Kleintier, wie z.B. ein Kaninchen oder Hamster, welches im Käfig gehalten wird und keinen Krach macht.
Das ist von Bundesland zu BVundesland allerdings unterschiedlich.
Der Vermieter ist sicherlich sehr erfreut, wenn er zuerst feststellt, dass gegen seinen Willen ein Hund in dem Haus gehalten wurde und er dann auch noch Post vom Anwalt kriegt.... ich persönlcih würde das Verhältnis zu meinem Vermieter nicht so strapazieren wollen...