KLage gegen angeblichen Magier?

5 Antworten

So etwas wie Partnerrückführung ist absoluter Schwachsinn, das sollte jedem klar sein. Wer dennoch so etwas in Auftrag gibt, sollte es einfach als Lehrgeld verbuchen; hat leider kaum Erfolg.

Solche Menschen schaden kleinen Religionen, da diese häufig über einen Kamm geschehrt werden; sie schaden leichtgläubigen Menschen, in denen sie sie über die Tasche ziehen; sie schaden der Gesellschaft durch ihr unsoziales Verhalten.

Leider hat so eine Klage aber selten Erfolg; zivilrechtlich kannst du da vielleicht etwas bewirken, strafrechtlich leider nicht. Aber ist es das wirklich wert? Gerichtskosten sind nicht ohne.

LG

zahkirsten 
Fragesteller
 29.07.2021, 14:34

Wenn jemand zu dir sagt, es klappt zu 100%, dann ist es doch Betrug, wenn nichts passiert und man viel Geld dafür bezahlt hat. Und wenn man dann noch erfährt, dass die Person ganz viele über den Tisch gezogen hat, was dann?

0
ruhrgur  30.07.2021, 02:17
@zahkirsten

Hat der BGH schon zu geurteilt: Solange die Person keine widerlegbaren Versprechungen gemacht hat, wie z.B. "Ich arbeite mit Engeln", etc. hat man leider wenig Handhabe. Wenn eine Person nämlich so etwas behauptet, kann das Gericht sie auffordern, das zu beweisen und wenn dies nicht möglich ist, eben auch die Person für schuldig erklären.

https://www.youtube.com/watch?v=JpDKLAkqcRs

0

Das so was nur Verarsche ist, weiß doch jeder. Von daher weiß ich nicht wie weit eine Klage Erfolg haben würde.

Dieser Link erläutert den rechtlichen Punkt recht gut: https://blog.gwup.net/2009/08/29/gwup-recht-esoterik-klage-anwalt/

Problem: Eine Verurteilung wegen Betrugs ist gegen eine Astrologin, Hexe oder Wahrsagerin praktisch nicht zu erreichen.

Wieso nicht? In Sachen „übersinnliche Dienstleistungen“ haben wir es nämlich mit einer recht sonderbaren Klausel zu tun: Es gibt in diversen Urteilen gegen Hexen und Wahrsager nämlich die Feststellung, dass die Voraussetzung für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges immer ist, dass die objektiven Tatbestandsmerkmale des Paragrafen 263 StGB vorliegen – was bedeutet, dass der Täter oder die Täterin mit Betrugsabsicht handeln muss. Im Umkehrschluss führt das zu einem juristischen Kuriosum: Wenn eine Wahrsagerin selbst von dem überzeugt ist, was sie ihrer Kundschaft als „Leistung“ anbietet, dann fehlt es am subjektiven Tatbestand des Betruges, und sie kann sich gegen den Betrugsvorwurf wehren.

Frage also an Dr. Richter: Wie darf man sich das denn vorstellen? Einerseits wird wohl keine Wahrsagerin vor Gericht zugeben, dass ihre Dienstleistung Humbug und sie somit eine Betrügerin ist. Andererseits wird auch ein von sich selbst ernsthaft überzeugtes Medium nicht beweisen können, dass sie tatsächlich echte übersinnliche Fähigkeiten hat. Was also soll dieser merkwürdige Passus mit der „Betrugsabsicht“?

„Wenn eine Wahrsagerin wegen Betruges angeklagt wird, dann muss die Staatsanwaltschaft ihr nachweisen, dass sie den objektiven und den subjektiven Tatbestand des Paragrafen 263 StGB erfüllt hat“, holt Richter aus. „Die Wahrsagerin braucht sich in einem Strafverfahren nicht dazu zu äußern, weil sich niemand in einem Strafverfahren selbst belasten muss.“

Und in einem Zivilverfahren? Da ist es ganz ähnlich. „Wird eine Wahrsagerin auf Schadensersatz verklagt, dann muss der Kläger nach den Grundsätzen des Zivilprozessrechts nachweisen, dass ihm ein Schaden durch die Wahrsagerin entstanden ist und die Wahrsagerin schuldhaft gehandelt hat.“

Heißt: Ein von sich selbst ernsthaft überzeugtes „Medium“ braucht weder im Zivil- noch im Strafverfahren den Nachweis zu führen, dass sie tatsächlich ein echtes Medium ist. Es genügt vielmehr, dass im Prozess herauskommt, dass sie davon fest überzeugt ist, sie sei ein echtes Medium.

VirageXO  29.07.2021, 13:58
„Wird eine Wahrsagerin auf Schadensersatz verklagt, dann muss der Kläger nach den Grundsätzen des Zivilprozessrechts nachweisen, dass ihm ein Schaden durch die Wahrsagerin entstanden ist und die Wahrsagerin schuldhaft gehandelt hat .“

Das ist so nicht korrekt.

0
Loka95  29.07.2021, 13:59
@VirageXO

So funktioniert es. Kannst natürlich auch mal sagen WAS nicht korrekt sein soll ...

0
VirageXO  29.07.2021, 14:07
@Loka95

Erstens geht es in solchen Prozessen nicht primär nur um Schadensersatz, sondern schlicht und ergreifend um die Rückzahlung geleisteter Zahlungen.

Zweitens trägt bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen der Anspruchsgegner die Darlegungs- und Beweislast.

Drittens unterschlägt der Beitrag, dass man sich im Zivilprozess über alle vom Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären hat; andernfalls gelten sie als zugestanden. Und in Bezug auf diese Erklärung gilt die Wahrheitspflicht. Und zwar als eine objektive Wahrheitspflicht.

1
Werdande  29.07.2021, 15:20

Wäre das vergleichbar mit einem Arzt? Der untersucht, stellt Diagnosen und schlägt eine Therapie vor. Trotzdem stellt sich keine Besserung der Beschwerden ein. Und selbstverständlich wird er seine Mühen trotzdem bezahlt bekommen.

0

Da wäre ein detaillierter Vertrag gut, in dem steht, welche nachprüfbaren Maßnahmen der "Magier" ergreifen wird oder es muß ein Honorar für den Erfolgsfall ausgehandelt werden.

Klagen kann man natürlich für und gegen alles Mögliche. Aber eine solche Klage würde direkt zurück gewiesen. Da würde ein Gericht sich nicht einmal mit der Prüfung beschäftigen.

zahkirsten 
Fragesteller
 29.07.2021, 13:45

Warum nicht? Es ist doch Betrug, wenn man zu 100% versprochen bekommt, dass es klappt und man dann merkt, dass es nur Abzocke war.

0
DerHans  29.07.2021, 13:45
@zahkirsten

Wer daran glaubt, hat doch selbst Schuld. dann kann ich dir gegen "Gebühr" ja auch die Lottozahlen für die nächsten drei Wochen prophezeien.

0