Kindergeld bekommen Rückzahlung?

Mugua  12.10.2023, 20:05

Die Ausbildung will Geld von deiner Mutter? Wieso? Wofür?

LauraKrause2252 
Fragesteller
 12.10.2023, 20:19

Kindergeldstelle* tut mir leid ich heule grad

3 Antworten

Deine Mutter hätte den Auszug bei der Familienkasse melden müssen und wenn Du eine Ausbildung machst diese in Kopie des Azubivertrages nachweisen.

Solange Du eine Ausbildung machst und unter 25 bist, besteht auch Anspruch auf Kindergeld, in einem Studium oder wenn man ausbildungssuchend gemeldet ist usw.natürlich auch.

Eine rückwirkende Nachzahlung von Kindergeld ist bis zu 6 Monaten möglich, wenn für diesen Zeitraum die Voraussetzungen erfüllt waren.


LauraKrause2252 
Fragesteller
 12.10.2023, 20:18

Hat sie nicht sie wollte das Geld für sich behalten..

0
isomatte  12.10.2023, 21:25
@LauraKrause2252

Dann hat sie schlechte Karten, dass hätte dir zugestanden, wenn Du in Ausbildung warst, nicht mehr bei den Eltern im Haushalt gelebt hast und gemeldet warst und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen hast.

0

deine Mutter ist dir gegenüber Unterhaltspflichtig. Das kannst du auch gerichtlich einfordern.

Die Auszahlung des Kindergeldes kannst du direkt auf dich übertragen lassen.

Das "verlorene" Geld musst du wie andere Schulden bei deiner Mutter eintreiben, ggf. auch Pfänden lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder

Du bist bei deinem Freund gemeldet?

Du bist ü18 (seit wann) und deine Mutter hatte deinen Ausbildungsvertrag bei der Kindergeldkasse eingereicht?

Die Kindergeldkasse möchte das Geld zurück weil...?


LauraKrause2252 
Fragesteller
 12.10.2023, 20:19

1 Jahr über 18 ja

hab ich gemacht meine Mutter hat mir gesagt sie hat das gemacht und kein Kindergeld bekommen was gelogen ist.

0
Kessie1  12.10.2023, 21:27
@LauraKrause2252

OK, du hast also die Schule beendet und dann jetzt die Ausbildung begonnen?! Deine Mutter hat der Kindergeldkasse mitgeteilt, dass du eine Ausbildung beginnst?

Etwas präziser musst du schon werden, sonst kann man nicht beurteilen um was es geht!

Bist du bei deinem Freund gemeldet ?

Es ist so: Kindergeld steht den Eltern zu! Bis das Kind 18 ist ohne Wenn und Aber.

Danach muss man der Kindergeldkasse nachweisen, dass sich das Kind bewirbt, einen Ausbildungsplatz hat oder das Kind muss sich arbeitslos oder Ausbildung suchend melden etc. damit man weiter Anspruch hat.

Wenn du nicht beim Freund gemeldet bist, dann bekommt deine Mutter ohnehin das Kindergeld wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst. Wenn du umgemeldet bist und sie leitet es nicht an dich weiter, obwohl sie keinen Unterhalt in Höhe von mindestens des Kindergeldes zahlt, dann kann man einen Abzweigungsantrag stellen.

Hast du jetzt also das Kindergeld bei der Kindergeldkasse für dich beansprucht oder wie kommt die Kindergeldkasse darauf, dass sie das Kindergeld zurück wollen?

0
Kessie1  12.10.2023, 21:57
@Kessie1

So, habe jetzt nochmal deine Kommentare bei Anderen gelesen.

Du hast also jetzt einen Abzweigungsantrag gestellt, weil du auch bei deinem freund gemeldet bist...

Da ist es logisch, dass die Kindergeldkasse natürlich erstmal die Sachlage klären muss! Denn Bezugsberechtigte ist deine Mutter! Und wenn sie der Kindergeldkasse erklärt, dass du dort gemeldet bist, dann wird der Antrag abgelehnt!

Würden die also jetzt schon an dich zahlen ohne den Sachverhalt genaustens geklärt zu haben, dann hätten sie doppelt gezahlt!

0