Kfz Versicherung obwohl nicht Eigentümer des Autos?
Ich habe zum Geburtstag das alte Auto meiner Eltern geschenkt bekommen, da sie sich ein neues gekauft haben. Ich bin jedoch noch Student und beziehe BaföG, weshalb ich nicht möchte, dass mir das Auto auf mein Vermögen angerechnet wird. Daher hätte ich gerne, dass mein Vater weiterhin offizieller Besitzer des Autos ist, da ich es dann nicht als eigenes Vermögen angeben muss.
Jedoch wünschen meine Eltern, dass ich die Versicherung des Autos (Haftpflicht) auf mich abschließe, da für sie es durch die Zweitwagenversicherung teurer ist. Geht das so einfach? Oder muss das Auto zuerst abgemeldet, und dann auf mich angemeldet werden? Zähle ich dann als Besitzer (!nicht Halter) des Autos?
7 Antworten
Daher hätte ich gerne, dass mein Vater weiterhin offizieller Besitzer des Autos ist, da ich es dann nicht als eigenes Vermögen angeben muss...
Ganz einfach - deine Eltern bleiben abweichender Fahrzeughalter, wenn du das Auto auf dich versicherst ;-)
Jedoch wünschen meine Eltern, dass ich die Versicherung des Autos (Haftpflicht) auf mich abschließe, da für sie es durch die Zweitwagenversicherung teurer ist...
Falls du bereits 3 Jahre (bei manchen Versicherern sogar nur 1 Jahr) den Führerschein hast, hast du auch Anspruch auf die Einstufung SF 1/2 mit einem Beitragssatz zwischen 60% bis max. 85% der Grundprämie!
Zähle ich dann als Besitzer (!nicht Halter) des Autos?
Da verwechselst du leider was: den Eigentümer des Autos findest du im Kaufvertrag des Autos! Der Besitzer des Autos ist diejenige Person, welche gerade mit dem Auto unterwegs ist - kann auch ein Dieb sein ;-)
Wie wattdennnu2 schon richtig geantwortet hat, können Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer und Prämienzahler fünf verschiedene Personen sein!
Genauere Infos zur Vermögensanrechnung eines Kfz findest du in studis-online.de
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/auto-zeitwert-vermoegen-bafoeg.php#wann-ist-auto-vermoegen
Ihr geht einfach zu eurer Versicherung und dann macht ihr den Vertrag auf dich. Dazu muss das Auto noch nicht mal abgemeldet werden.
Das ist kein Problem wichtig ist nur das das Auto versichert ist
Meine Versicherung beginnt in der EKR mit Beginn SF-Klasse 1/2,
die Eltern bekommen in der ZFR, wenn die Fahrer vom Kinderauto 23 oder älter sind, die 4 und rd. 45% Beitrag.
Vielleicht muss ein anderer Berater mal an den Tisch, der Ahnung hat.
Allzeit Gute Fahrt und Vermögen vom Auto ist den Amt egal.
Wurde ein Stipendium geprüft, deren Leistungen sind doch meist üppiger.
Das ist problemlos möglich