Kfz Versicherung obwohl nicht Eigentümer des Autos?

7 Antworten

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Daher hätte ich gerne, dass mein Vater weiterhin offizieller Besitzer des Autos ist, da ich es dann nicht als eigenes Vermögen angeben muss...

Ganz einfach - deine Eltern bleiben abweichender Fahrzeughalter, wenn du das Auto auf dich versicherst ;-)

Jedoch wünschen meine Eltern, dass ich die Versicherung des Autos (Haftpflicht) auf mich abschließe, da für sie es durch die Zweitwagenversicherung teurer ist...

Falls du bereits 3 Jahre (bei manchen Versicherern sogar nur 1 Jahr) den Führerschein hast, hast du auch Anspruch auf die Einstufung SF 1/2 mit einem Beitragssatz zwischen 60% bis max. 85% der Grundprämie!

Zähle ich dann als Besitzer (!nicht Halter) des Autos?

Da verwechselst du leider was: den Eigentümer des Autos findest du im Kaufvertrag des Autos! Der Besitzer des Autos ist diejenige Person, welche gerade mit dem Auto unterwegs ist - kann auch ein Dieb sein ;-)

Wie wattdennnu2 schon richtig geantwortet hat, können Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer und Prämienzahler fünf verschiedene Personen sein!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Ihr geht einfach zu eurer Versicherung und dann macht ihr den Vertrag auf dich. Dazu muss das Auto noch nicht mal abgemeldet werden.

Das ist kein Problem wichtig ist nur das das Auto versichert ist

Meine Versicherung beginnt in der EKR mit Beginn SF-Klasse 1/2,

die Eltern bekommen in der ZFR, wenn die Fahrer vom Kinderauto 23 oder älter sind, die 4 und rd. 45% Beitrag.

Vielleicht muss ein anderer Berater mal an den Tisch, der Ahnung hat.

Allzeit Gute Fahrt und Vermögen vom Auto ist den Amt egal.

Wurde ein Stipendium geprüft, deren Leistungen sind doch meist üppiger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist problemlos möglich