Kennt sich jemand mit dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) aus, bzw. mit dem "Nachfolger"?
Wenn ein Opfer von sexuellem Missbrauch dem Täter schriftlich vergibt, gefährdet es dann seine Entschädigungszahlungen?
Nur 1 Antwort ist bei so einer wichtigen Entscheidung leider etwas wenig. Daher ...
1 Antwort
Was willst du mit so einem Brief bewirken?
Generell solltest du dich lieber an eine simple Regel halten: wenn man in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit jemand anderem ist, kommuniziert man nicht mit ihm. Jedenfalls auf gar keinen Fall in nachweisbarer Form.
Das überlässt man dann seinem Rechtsanwalt.
Davon abweichen kann, wer sich selbst im Recht auskennt. Sonst niemand.
1996 Anzeige mit Verurteilung. 2006 Antrag OEG-Rente, wurde bewilligt, seither kleine monatliche Rente. Nun wäre es gut, als einen Abschluss, auch schriftlich verzeihen zu können. Ich kann nicht einschätzen, ob Verzeihen per Brief riskant ist. Im schlimmsten Fall würde die Rente gestrichen - evtl. muss der Täter sie nämlich dem Amt zahlen und würde dann versuchen, diese Pflicht los zu werden ...
Die Rente basiert auf dem Umstand, dass Du Opfer bist. Nicht auf Verzeihen.
Opfer bleibst du doch.
Bist Du da sicher, dass das auch Juristen so sehen?
Das Rechtliche war (etwa) 1996/1997. Es geht um einen Abschluss geistiger Art.