Themenspecial 11. November 2020
AMA: Missbrauchsprävention
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Kindesmissbrauch steht häufig im Zusammenhang mit Geistlichen. Wie bewertet N.I.N.A der Bemühungen der roem. kath. Kirche?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo stormy,

vielen Dank für die Frage und den Link!

Was die Bemühungen der römisch-katholischen Kirche betrifft, so beobachten auch wir diese schon seit zehn Jahren - mit unterschiedlichen Eindrücken. Auf der einen Seite bewegt sich nach so vielen Jahrzehnten (... Jahrhunderten, Jahrtausenden…) überhaupt mal etwas in diesem Themenbereich. Auf der anderen Seite geht es uns natürlich ganz ähnlich wie den vielen Betroffenen, die sich tagtäglich bei uns melden: Auch wir fragen uns, warum die Aufarbeitung so schleppend und die Anerkennungsleistungen so unzureichend sind. Wir wissen um die hohen Belastungen derjenigen, die bis heute unter den schweren Folgen der erlebten Gewalt leiden und sich vollkommen zurecht mit ihrer Situation nicht gesehen fühlen. Und dabei geht es nicht nur um den Aspekt der psychischen Gesundheit, sondern ganz konkret auch um existentielle Notlagen, die infolge der schweren Missbrauchserfahrungen entstanden sind. 

Gleichermaßen wissen wir, dass es sehr engagierte Personen und Institutionen gibt, die sich mit Nachdruck für umfassende Aufarbeitung und angemessene Anerkennungsleistungen einsetzen. Ganz Vorne mit dabei sind die Vertreter*innen des Vereins “Eckiger Tisch” (www.eckiger-tisch.de/), die Kommissionsmitglieder der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland www.aufarbeitungskommission.de/themen-erkenntnisse/kirchen/ und Herr Rörig, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (www.beauftragter-missbrauch.de) mit seiner Arbeitsgruppe “Aufarbeitung Kirchen”, an der auch der Betroffenenrat beteiligt ist. 

Da der von Ihnen benannte Artikel von Januar 2020 ist, informieren wir Sie gerne noch über die jüngsten Entwicklungen, die uns hoffnungsfroh stimmen:

Im Juni 2020 haben Bischof Ackermann und Rörig eine „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet. Diese gemeinsame Erklärung bietet eine entscheidende Grundlage für eine transparente und unabhängige Aufarbeitung. Dafür haben Betroffene lange gekämpft. An der Vorbereitung dieser Erklärung waren Mitgliedern der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sowie dem Betroffenenrat beteiligt. 

Im September 2020 hat die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe die Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids beschlossen. Hierdurch wird für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert. Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Das Verfahren wird zum 1. Januar 2021 starten. Die zu bewilligenden Anerkennungssummen liegen zwischen 5000 und 50.000 Euro - in Ausnahmefällen auch darüber. Bisher gab es in der Regel Zahlungen von bis zu 5000 Euro.  Das ist auf der einen Seite deutlich mehr als vorher - aber nicht so viel, wie die Betroffenen fordern. 

Viele Grüße und alles Gute vom N.I.N.A.-Team!


Jehu1337  16.04.2021, 10:33

Ja der Bundestag hat zuletzt mind. 27.500€ als Mindestbetrag gefordert. Das zahlen nur Zeugen Jehovas an Opfer.

Weil eine Krähe der anderen keine Augen auspickt.

"Tatsache"

So war es und so wird es immer bleiben.

Vergiß die Worte "Status, Schichten, etc." .

😏😏😏