Katzenhändler betreibt INZUCHT was kann man tun?
Hallo,
in meinem anderen Post ging es um die Birmakatze die ich kaufen wollte, ABER NICHT GEKAUFT HABE.
Also als wir die Katze besichtigt haben waren sowohl der Katzenpapa als auch die Katzenmama vor Ort. Wir haben auch nachgefragt der wievielte Wurf der Katzenmama das sei. Sie sagte der 2. Im 1. Wurf war ein schöner red point Kater dabei, den sie für die weitere Zucht nehmen wollten, haben sie aber nicht, da es dann ja Mutter und Sohn wären.
Der Katzenpapa ist ein schöner red point Kater. Aber muss ja nichts heißen dachte ich.
Heute schaue ich ins Internet und siehe da der Katzenpapa steht zum Verkauf. In der Beschreibung steht, dass der Kater bei ihnen geboren wurde mit Kittenbildern des besagten Katers.
Also hat sie gelogen und Inzucht mit den Tieren betrieben. Sie sogte sie hat den Kater von weit her, konnte uns aber keine weiteren Daten dazu geben. Der Kater wird auch als Deckkater angeboten, aber was wenn er auch inzüchtig ist wie seine Kitten?
Wo kann man das melden?
Muss schnell gehen, denn wenn der Kater verkauft wird, dann kann man es nicht mehr nachverfolgen wo er ist, falls man einen DNA Test oder dergleichen machen muss.
2 Antworten
Strafbar ist es grundsätzlich nicht aber du könntest den Tierschutz natürlich auf diese Verhältnisse aufmerksam machen ob und wie schnell sie reagieren ist fraglich
Da sie mit den Tieren Geld machchen und sie vermehren wird das wohl nicht im Verband sein sondern frei da könnte man evtl sogar das Finanzamt drauf aufmerksam machen die reagieren schneller und sind in solchen Situationen eine gute Anlaufstelle und wenn sie wirklich einen Grund finden nachzuhaken sorgen sie dafür das der Tierschutz sofort aktiv wird
Auch wenn das ganze falsch klingt und es auch ist gelten Katzen nach wie vor als Gegenstände einen wurf kitten privat zu verkaufen ist okay ab einer gewissen Menge muss aber ein Gewerbe angemeldet werden und somit ist das der Punkt wo man sie am ehesten dran kriegen könnte
Das ist zwar tierschutzrechtlich relevant, strafrechtlich jedoch nicht.
Gegen diese Vollpfosten hast du keine Handhabe.
Du kannst dich mit Protestplakaten vors Haus setzen und auf eine Anzeige warten. Folgt dann ein Gerichtsverfahren, musst du sämtliche Beweise für deine Theorie vorbringen.
Oh man das ist unfassbar, dass sowas erlaubt ist. Lieber nicht die sind gemeingefährlich.