Katze aufgenommen (ungechipt), Halter will sie zurück?
Hallo!
Bei uns auf der Arbeit lief seit ca 3 Wochen eine Katze herum die immerzu in den Laden reinkam. Wir haben ihr irgendwann Futter gegeben, die hat quasi im Schuppen gelebt.
Am Freitag kam dann jemand vom Tierschutz und hat festgestellt das die Katze nicht gechipt oder registriert ist.
Übers Wochenende wurde dann eine Anzeige geschaltet, wer das Tier vermisst. Am Montag wäre sie, wenn sich niemand meldet, ins Heim gekommen. Ich habe dann vom Ordnungsamt am Montag die Zusage bekommen, mir das Tier holen zu dürfen. Die hatte auch ne Wunde im Nacken von ner Zecke.
Jetzt hat sich die Dame vom Tierschutz gemeldet und meinte, das der Halter gefunden wurde und mir Bilder gezeigt, die als Beweis dienen sollen.
Ich weiß, das der Halter 6 Monate Anspruch auf das Tier hat. Aber die Dame (Halter) wohnt gegenüber vom Laden und hat in meinen Augen durch das fehlende chipen und suchen (IM RIESEN HOTEL GEGENÜBER) ja drei Wochen lang nicht hinbekommen.
Die Dame vom Ordnungsamt meinte, beweisen ohne Chip wäre etwas schwierig. Das hatte sie am Montag noch gesagt. Die vom Tierschutz sagte auf meine Frage wegen dem Chip dann, das sich das Ordnungsamt das ja zu einfach vorstellt
Kann die Halterin ohne Chip o.ä überhaupt richtig beweisen, das es ihr Tier ist? Natürlich würde ich als Halter mein vermisstes Tier auch zurück haben wollen. Ich finde da aber, das sich einfach nicht vernünftig gekümmert wurde.
Hat da wer Ahnung?
Danke!
7 Antworten
Chippen ist keine Pflicht. Daher ist das fehlende chippen auch kein Grund, ihr die Katze nicht zurück zu geben. Und wenn sie Bilder von der Katze hat als Nachweis, finde ich das ausreichend, um ihr die Katze zurück zu geben. Sie aus egoistischen Gründen behalten zu wollen und ihr zu unterstellen, nicht genug getan zu haben, um die Katze zu finden, finde ich moralisch fragwürdig.
Wer eine fremde Katze an sich nimmt, ohne eine ordnungsgemäße Fundmeldung beim örtlichen Fundbüro zu machen, verstößt gegen das Fundrecht und kann sich einer Fundunterschlagung strafbar machen. Die Anfrage beim örtlichen Tierheim, ob eine Katze vermisst wird, reicht dafür nicht aus. Auch wenn der Eigentümer nicht nach seiner Katze sucht, zum Beispiel weil sein Freigänger für gewöhnlich nur alle paar Tage nach Hause kommt und er daher gar nicht davon ausgeht, dass seine Katze entlaufen ist, so bedeutet dies nicht, dass die Katze niemandem gehört.
https://www.tasso.net/Service/Wissensportal/Katze/Fremde-Katze
Ich habe das okay vom Ordnungsamt bekommen, das Tier an mich zu nehmen.
Ich weiß, das der Halter 6 Monate Anspruch auf das Tier hat. Aber die Dame (Halter) wohnt gegenüber vom Laden und hat in meinen Augen durch das fehlende chipen und suchen (IM RIESEN HOTEL GEGENÜBER) ja drei Wochen lang nicht hinbekommen.
Naja Chipen ist keine Pflicht und wen die Frau gegenüber wohnt hat sie ihre Katze bestimmt immer mal wieder vom Fenster aus gesehen (die Katze war ja bestimmt nicht die ganzen drei Wochen in dem Schuppen) dan muss man sie ja nicht suchen.
Die hatte auch ne Wunde im Nacken von ner Zecke
Das ist ganz normal bei Freigänger Katzen, die haben mal schnell zecken an sich dran.
Die Katze musst ihr auf jedenfall wieder hergeben, durch Bilder kann man eigentlich auch (fast) immer gut beweisen das einem das Tier gehört.
Warum hätte die Besitzerin ihre Katze suchen sollen, wenn diese regelmäßig bei ihr Zuhause ist?
Und nein, du kannst ihre Katze jetzt nicht irgendwie doch behalten.
Mit etwas Glück hat die Besitzerin die Katze jetzt chippen und auf sich eintragen lassen.
Natürlich kann sie durch Fotos beweisen, dass die Katze ihr gehört. Normalerweise hören Katzen auch auf ihren Namen und sie kann sie einfach zu sich rufen.
Vielleicht war die Katze ja auch immer mal wieder bei der Frau, Katzen Streunern ja auch gerne und Zecken bekommt eine Katze auch Ruck zuck wenn sie Freigang hat.