Kaputtes Doppelbett - was kann ich tun?

3 Antworten

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Kurz: Nein

Es ist ein Gewährleistungsfall. Aber du musst dabei erst beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war.

Das wird dir eher nicht möglich sein.

Von daher wird das als selbst verursachter Schaden behandelt. Alles andere ist Kulanz des Händlers.

Oponn  06.07.2020, 14:42
Aber du musst dabei erst beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war.

Nein, muss er nicht. Der Rest ist dann dementsprechend Tinnef.

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qugart  06.07.2020, 14:44
@Oponn

Hopsi....hab 1,5 Jahre und nicht 1,5 Monate gelesen.

Dann gilt natürlich Beweislastumkehr.

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Du hast zwei Jahre gesetzliche Garantiefrist und sofortigen Anspruch
auf Nachbesserung.  Wenn das nicht möglich ist, dann würde ich
auf sofortigen Umtausch bestehen.

Es ist schließlich für dich eine unzumutbare Situation.
4 - 6 Wochen sind da nicht mehr verträglich. 

Woher ich das weiß:Hobby
qugart  06.07.2020, 14:43

Es gibt keine "zwei Jahre gesetzliche Garantiefrist".

Es gibt eine zweijährige Gewährleistung, wobei nur in den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum die Beweislast beim Verkäufer liegt. Danach dann beim Käufer.

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Oponn  06.07.2020, 14:45

Es gibt keine gesetzliche Garantiefrist. Ein Austausch wird doch vorgenommen.

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Bowl123 
Fragesteller
 06.07.2020, 14:46

Danke für deine Antwort aber ich war dort und die Ersatzteile können nicht schneller geliefert werden, deshalb sind mir die Hände gebunden oder was denkst du was man/ich machen könnte?

Weil bei sofortigem Umtausch hätte ich keinen Bett mehr weil ich mein altes schon verkauft habe

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Wenn es bereits bei der Lieferung kaputt war, hättet ihr das doch beim Zusammenbau feststellen müssen.