Kaputtes Doppelbett - was kann ich tun?
Ich habe vom dänischen bettenlager ein Boxspring Doppelbett vor 1,5 Monaten gekauft und habe seither leichte Rückenschmerzen und jetzt bemerkt dass das Bett auf der einen Seite durchgebrochen ist bzw die Verleimung aufgegangen ist
Also wir benutzen das Bett logischerweise zu 2. und die eine Seite ist kaputt und die andere Seite nicht
Nach einem Besuch haben sie mir heute versichert dass das Ersatzteil in 4-6 Wochen erst kommt
Kann ich i.was anderes beanspruchen weil wir jetzt noch eine gewisse Zeit darin schlafen müssen?
Und ich weiß nicht ob das Bett schon immer „kaputt“ ist aber ich gehe davon aus
3 Antworten
Kurz: Nein
Es ist ein Gewährleistungsfall. Aber du musst dabei erst beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war.
Das wird dir eher nicht möglich sein.
Von daher wird das als selbst verursachter Schaden behandelt. Alles andere ist Kulanz des Händlers.
Du hast zwei Jahre gesetzliche Garantiefrist und sofortigen Anspruch
auf Nachbesserung. Wenn das nicht möglich ist, dann würde ich
auf sofortigen Umtausch bestehen.
Es ist schließlich für dich eine unzumutbare Situation.
4 - 6 Wochen sind da nicht mehr verträglich.
Danke für deine Antwort aber ich war dort und die Ersatzteile können nicht schneller geliefert werden, deshalb sind mir die Hände gebunden oder was denkst du was man/ich machen könnte?
Weil bei sofortigem Umtausch hätte ich keinen Bett mehr weil ich mein altes schon verkauft habe
Es gibt keine gesetzliche Garantiefrist. Ein Austausch wird doch vorgenommen.
Es gibt keine "zwei Jahre gesetzliche Garantiefrist".
Es gibt eine zweijährige Gewährleistung, wobei nur in den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum die Beweislast beim Verkäufer liegt. Danach dann beim Käufer.
Wenn es bereits bei der Lieferung kaputt war, hättet ihr das doch beim Zusammenbau feststellen müssen.
Nein, muss er nicht. Der Rest ist dann dementsprechend Tinnef.