Kannst du das nachvollziehen?

Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen

Nein…also das ist unverständlich! 76%
Ja…also das ist verständlich! 24%
WasGucke  22.10.2023, 17:46

Bist du weiblich?

6 Antworten

Wenn man mal die Verständnisfrage außen vorlässt, sollte man sich mal auf die rechtlichen Aspekte konzentrieren.

Du hast eine Person, eine dir fremde Person ohne deren Einverständnis gefilmt. Zwar für deinen eigenen persönlichen Zweck und hoffentlich nicht zur Verbreitung, dennoch war es ohne dessen Einverständnis. "Das Filmen von Personen ist grundsätzlich nur mit deren Einwilligung erlaubt, es sei denn, es liegt ein Vertrag oder ein berechtigtes Interesse vor" und nein, "damit er dir im Gedächtnis bleibt, ist kein berechtigtes Interesse

Du hast dich damit strafbar gemacht, da du in seine Persönlichkeitsrechte und sein eingegriffen und sein Recht am Bild verletzt hast, da du ihn erstens ohne sein Wissen und zweitens ohne seine Erlaubnis gefilmt hast. Wenn er davon wüsste, könnte er dich anzeigen! Lösch die Bilder bitte wieder. Außerdem kannst du ihn dir auch so im Gedächtnis behalten. Dafür braucht es kein Videomaterial.

Nein…also das ist unverständlich!

Mal ganz davon abgesehen wie gruselig das ist, ist man auch schnell im strafbaren Bereich. Verständlich finde ich so was nicht.

Ja…also das ist verständlich!

Hi hallo,

ja ist mir schon verständlich.

Aber das ist verboten Leute zu filmen ohne Ihre Erlaubnis. Und auch strafbar.

Gruß Vanni :)

Nein…also das ist unverständlich!

Du hast einen Fremden man ohne Erlaubnis gefilmt? Und das soll verständlich sein? Was würdest du dir denken wenn das jmd bei dir machen würde? Das kann auch strafbar sein. Das macht man einfach nicht

M18