Kann unser Kind auf Herausgabe des Kindergeldes bestehen?

11 Antworten

so weit ich weis bekommt das Kindergeld der Antragsteller. Das sind die Eltern . Wer hat das Kindergeld beantragt ?

Der Rechtsanspruch aufs Kindergeld liegt bei den Eltern, die es als Unterstützung nutzen sollen, um ihren Nachwuchs zu versorgen. An diesem Rechtsanspruch ändert sich auch dann nichts, wenn das Kind von zu Hause auszieht und jetzt eine eigene Wohnung hat.25.08.2021

Kindergeld & eigene Wohnung: Ansprüche nach dem Auszug

https://umziehen.de

Auch wenn mich das nichts angeht, eine Frau die bei einem Mann einzieht, der von ihr Geld verlangt, ( Kindergeld ) das ist abartig. Kann der Freund seine Freundin nicht versorgen ? Klingt für mich nach Zuhälter. - Wie gesagt, nur meine Meinung. Falls eine Meinung gestattet ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
animeartemis  30.07.2022, 09:28

Hat ein volljähriges Kind Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes?

Generell hat ein volljähriges Kind keinen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes, dieses erhalten weiterhin die Eltern. Das Kind hat nur Anspruch darauf, wenn die Eltern ihrer Unterhaltsleistung nicht oder nur teilweise nachkommen. In diesem Fall kann ein Abzweigungsantrag gestellt werden.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/

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frodobeutlin100  30.07.2022, 09:53

Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?

Das Kindergeld steht dem Kind zu - nicht den Eltern ...

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adianthum  30.07.2022, 10:16
Auch wenn mich das nichts angeht, eine Frau die bei einem Mann einzieht, der von ihr Geld verlangt, ( Kindergeld ) das ist abartig. Kann der Freund seine Freundin nicht versorgen ? Klingt für mich nach Zuhälter.

Entweder hast du eine sehr schräge Fantasie, oder du bist völlig altmodisch erzogen im Sinne von: Eine Tochter darf erst ausziehen, wenn sie Verheiratet wird...

Von einem Ausbildungsgehalt kann man sich in der Regel nicht selbst erhalten. Wenn zwei Azubis zusammenziehen um sich zu verselbstständigen ist das deren gutes Recht, vor allem auch dann, wenn sie schon volljährig sind.

Und hast du dir mal die heutigen Mieten angesehen...? Da reichen oft genug nicht einmal zwei volle Gehälter im Niedriglohnsektor aus um sie zu finanzieren.

Und wenn die Beiden zusammenziehen und Wohngeld/BaFöG, beantragen wollen weil das Geld immer noch nicht reicht, wird das Kindergeld angerechnet, egal ob sie es bekommt oder nicht!

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Ja....auch mit Anwalt und auch das ihr es zurückzahlt wenn ihr es z.B. ein Jahr lang nicht überwiesen habt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Kann sie, wenn sie nicht mehr bei euch wohnt und gemeldet ist und ihr nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes an sie zahlt, sie kann sogar bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen und würde dann das Kindergeld nach einer Überprüfung im Regelfall selber von der Familienkasse ausgezahlt bekommen.

Ja - darf sie. Sie wohnt nicht mehr bei Euch und Ihr habt somit keine Kosten mehr für sie.

BLAEKK  30.07.2022, 09:23

Das ist mir komplett neu.

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BLAEKK  30.07.2022, 09:24
@AriZona04

Ich bezweifle es nicht. Ich sage nur, dass es mir nicht klar war.

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Das Kind kann die Abzweigung an sich beantragen (bei der Kindergeldkasse)

falls ihr Unterhalt zahlen solltet, dürft ihr das abgrzweigte Kindergeld dann vom Unterhalt abziehen

zahlt ihr nichts, steht das Kindergeld selbstverständlich der Tochter zu ....