Kindergeld auf mein Konto beziehen Polizeiausbildung?
Guten Tag,
ich befinde mich momentan in einer Polizeiausbildung in der ich Mo-Fr in der Kaserne bleibe und meistens auch am Wochenende. Ich bin eher selten Zuhause. Momentan ist es so, dass mein Vater Kindergeld für mich bekommt. Obwohl ich fast nie Zuhause bin. Ich bin aber noch bei ihm in der Wohnung gemeldet.
kann ich das Kindergeld auf mein Konto überweisen lassen?
Die unfreundlichen Sachbearbeiter wollten mir keine Auskunft geben, weil ich mit 23 Jahren „das Kind“ bin.
6 Antworten
Abzweigungsantrag (KG 11e) (arbeitsagentur.de)
Abzweigungsantrag
Ich danke dir für deine hilfreiche antwort
Geht nicht. Er ist Zuhause gemeldet.
Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes hat grundsätzlich nicht das Kind sondern die Eltern.
Es wird immer wieder geschrieben, daß man sich das Kindergeld selbst auszahlen lassen kann, wenn man nicht mehr zu Hause lebt und sich das Kind z. B. in einer Ausbildung befindet (=Abzweigungsantrag).
Das ist so pauschal nicht richtig - Die Abzweigung ist ein Ausnahmefall - für einen erfolgreichen Abzweigungsantrag müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Eltern müssen dauerhaft keinen, einen geringeren als gesetzlich vorgesehen oder einen geringeren Unterhalt zahlen, als das Kindergeld beträgt
- Das Kind darf nicht mehr im Elternhaus leben
- Daneben scheidet eine Abzweigung auch aus, wenn das Kind selbst nicht bedürftig ist - das wird in der Polizeiausbildung sein, da die Vergütung ja weit höher ist, als in einer anderen Ausbildung.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat bei einer Ausbildungsvergütung von 850 € keine Bedürftigkeit mehr gesehen (16K1697/15).
Ansonsten bleibt nur der Zivilweg, den notwendigen und rechtlich zustehenden Unterhalt von den Eltern einzufordern.
In Deinem Fall dürfte der Antrag schon mangels Bedürftigkeit abgelehnt werden. Dein Vater soll Dir das Kindergeld überweisen.
Du kannst eine Abzweigung des Kindergeldes vornehmen wen du NICHT Zuhause wohnst. Aber du bist dort gemeldet und da die Bezugsberechtigten die Eltern sind, kann höchstens dein Vater es auf dein Konto überweisen oder zustimmen, dass deine Kontoverbindung angegeben wird.
Aber du da ja auch ab und an Zuhause bist, verursachst du ja dennoch Kosten. Und du verdienst doch sicherlich auch dein eigenes Geld während der Ausbildung, oder?
Das war damit auch nicht gemeint :-). Und es wird seit 2012 nicht mehr angerechnet.
Ja aber ich zahle ja auch seine Rechnungen versteht sich von selbst warum ich dann mein Kindergeld haben will oder
Es ist aber nicht "dein" Kindergeld, sondern eine steuerliche Entlastung für die Eltern. Und letztendlich liegt es so im Ermessen der Eltern ob sie es dir geben oder nicht. Einen rechtlichen Anspruch hast du nur insofern, dass man dich Zuhause wohnen lässt und versorgt. Du kannst natürlich auch ausziehen und eine Abzweigung beantragen.
Du kannst einen "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" bei der zuständigen Familienkasse stellen mit dem Formular hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba013104.pdf
Die Familienkasse hält dann Rücksprache mit deinen Eltern...
Gruß siola55
Die oben genannten 850 Eu-Grenze gilt NACH Abzug von Werbungskosten. Also nachrechnen.
Wird seit 2014 aber nicht mehr auf das Kindergeld angerechnet.