Vater des Kindes will Kindergeld nicht rausrücken?

12 Antworten

Ende dich an das Jugendamt und erkläre die Situation.

Gut, wenn du beispielsweise noch Belege für die Aggressivität hast, so dass es nicht nach leeren Anschuldigungen klingt, zum dem Vater eine rein zu würgen, das kommt leider zu häufig vor.

Wenn das geklärt ist, das wird der Kontakt Vater-Kind geklärt, Besuchs-, Umgangs- und Sorgerecht.

Sollte der Vater nicht mehr im selben Haushalt wie das Kind Leben, dann hat er Unterhalt zu zahlen, bei einer Weigerung kannst du beim Jugendamt beantragen, das die den an dich zahlen und beim Vater wieder eintreiben. Das nennt sich Unterhaltsvorschuss.

Das Kindergeld steht nicht dir zu, nicht dem Vater, sondern dem Kind. Auch das kann das Jugendamt klären, wenn du zeigst, das er den einbehält.

Ich wünsche eurem Kind alles Gute.

Hallo, vorab sind noch ein paar andere Sachen zu klären.

Habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht oder hast Du das alleinige Sorgerecht? Wenn der KV ganz mies drauf ist, dann kann er Dir bei gemeinsamen Sorgerecht eine Kindesentziehung unterstellen, da Du mit dem gemeinsamen Kind nicht einfach so gehen kannst. Selbst, wenn der KV Dich in der Vergangenheit schlecht behandelt hat, sofern keine Polizei im Spiel war steht hier Aussage gegen Aussage. Die Jugendämter sind da heute sehr sehr streng, ich habe das jetzt zweimal im Freundeskreis erleben müssen. Mein Rat an Dich ist erstmal, Dich so schnell wie möglich - heute oder Montag - an das für Dich zuständige Jugendamt zu wenden.

Der KV ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Ist er nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen, so kannst Du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Ebenso würde ich Dir, bei alleinigem Sorgerecht, zur Beistandschaft beim Jugendamt raten.

Als Nächstes gilt es zu klären, wer in der Wohnung bleibt, hier bist Du mit Baby im Vorteil. Lässt sich aber so leicht sagen.

Das Kindergeld steht der Person zu, bei der das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Das bist in dem Fall Du. Hier solltest Du mit der KG-Stelle sprechen und den Sachverhalt erklären. Sie werden natürlich nicht "einfach so" die Kontonummer ändern, hierzu müsste der KV zustimmen. Wenn Du allerdings nachweisen kannst, dass das Kind bei Dir lebt, so steht es natürlich Dir zu - der KV muss hier dann auch noch eine Rückzahlung der nicht ausgezahlten Beträge veranlassen.

Bei der Komplexität rate ich Dir auf jeden Fall zu Jugendamt und vielleicht sogar zu einem Anwalt für Familienrecht.

MissCCPD 
Fragesteller
 25.09.2020, 11:31

Nein, ich habe das alleinige Sorgerecht, da wir nicht verheiratet sind und dieses noch nicht beantragt haben übers Jugendamt.

Er ist der Hauptmieter der Wohnung. Also wird er ja wohl nicht der Wohnung verwiesen, oder?

Du solltest dich dringend an einen Anwalt wenden. Beim Amtsgericht bekommst du einen Beratungsschein und damit gehst du zum Anwalt.

Es geht ja nicht nur um das Kindergeld, sondern auch um Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt!

Das Kind ist derzeit noch bei ihm gemeldet oder habt ihr euch bereits umgemeldet? Falls ihr umgemeldet seid, dann stellst du einen Antrag auf Kindergeld und legst eine Meldebescheinigung bei. Ab dem Zeitpunkt steht das Kindergeld dir zu! Er darf es zurück zahlen, du bekommst es nachgezahlt. Aber das geht nicht ohne das das Kind mit dir nun an einem anderen Wohnort gemeldet ist.

Wenn du nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen lebst, dann kannst du auch erstmal für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragen. Daneben kümmert sich der Anwalt dann um den regulären Unterhalt. Beim Sozialamt warst du bereits? Oder bekommst du für weitere Unterstützung zu viel Elterngeld?

Der Kindsvater ist alleiniger Mieter der Wohnung gewesen? Dann müsstest du dich darum ja nicht mehr kümmern... Oder stehst du als Untermieterin im Mietvertrag? Dann muss der Mietvertrag natürlich auch offiziell gekündigt werden!

Nur auf Dauer wolltest du ja nicht bei deiner Freundin wohnen mit dem Kind, oder? Also musst du dich auch um eine passende Wohnung kümmern. Und dafür muss natürlich erstmal das Finanzielle geklärt sein.

Anstelle eines Anwaltes kannst du natürlich auch zum Jugendamt und dort eine Beistandschaft errichten lassen. Dort kann und sollte auch eine Jugendamtsurkunde erstellt werden für das Kind. Vorteil: du kannst, sollte der Unterhalt nicht oder ständig zu spät kommen, den Unterhalt pfänden lassen.

Das geht allerdings auch über den Anwalt in Form eines Titels der vom Gericht erstellt wird oder als notarielle Beurkundung bei einem Notar.

Nur wenn du dort nicht mehr wohnst, dann musst du natürlich schnellstens zusehen deine Unterhaltsansprüche einzufordern, da sie erst ab Aufforderung gezahlt werden müssen. Du kannst es ihm im Vorwege auch schriftlich und nachweislich!!! geben, dass er ab sofort Unterhalt für das Kind und dich zahlen soll und er dafür seine Einkommensbelege vorlegen muss der vergangenen 12 Monate, sowie den letzten Steuerbescheid. Gib ihm max. eine Frist von 2 Wochen für die Vorlage!

Trotz der Trennung hat der Kindsvater natürlich auch weiterhin ein Umgangsrecht! Und auch das gemeinsame Sorgerecht könnte er einklagen. Darauf solltest du dich einstellen! In solchen Fällen ist es auch besser gleich einen Anwalt zu nehmen als über das Jugendamt zu gehen.

Kindergeldberechtigt ist derjenige, bei dem das Kind lebt und wer das Sorgerecht hat. Einmal zum Jugendamt gehen und den Sachverhalt schildern und im Bedarfsfall einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu Rate ziehen. Da er dir gegenüber gewalttätig ist, solltest du dies sowieso schnellstmöglich beim Jugendamt dokumentieren lassen, falls es zum Sorgerechtstreit kommt. Der Kindsvater ist dir nicht nur das Kindergeld, sondern auch Unterhalt schuldig, da ihr getrennt seid und das Kind bei dir lebt. Ohne Anwalt und Jugendamt wirst du nicht weit kommen, wenn er so stur ist.

Kenne einen solchen Fall aus dem Bekanntenkreis und du solltest schnellstmöglich handeln. Im übrigen muss er dir alles der vergangenen Monate zurück zahlen, da er Unterhaltspflichtig ist und keinerlei Anrecht auf das Kindergeld hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du gehst zum Familiengericht und klagst Dir das Geld ein. Ggf. mit einstweiliger Anordnung. Dann wird der Richter sofort tätig! Lass dir von einem Anwalt helfen! Wenn du kein Geld hast, sag ihm dass er dir bitte gleichzeitig Prozesskostenhilfe beantragen soll.

Im Übrigen: sprich ihn wegen der Bedarfsgemeinschaft an. Das stimmt schlicht nicht. Kenne mich aber nicht mit den Anträgen da aus.

Viel Erfolg!