Berechnung von Kindesunterhalt bei Fremdunterbringung in der eigenen Familie?

4 Antworten

Wir sind auch nach dem Satz für ein volljähriges Kind ausgegangen. Es ist nur reiner Unterhalt zu zahlen. Nichts für die Unterbringung.

Menuett  19.10.2017, 21:34

Unterhalt ist auch für die Unterbringung.

Wird das Kind als Pflegekind behandelt? Zahlt das Jugendamt den Verwandten den regulären Pflegekindersatz?

Subanie 
Fragesteller
 21.10.2017, 21:34
@Menuett

Nein. Wurde ausdrücklich gesagt. Die Schwester bekommt kein Geld da sie nicht in Obhut genommen wurde.

Es kommt darauf an, ob die Fremdunterbringung vom Jugendamt initiiert wurde, weil die Eltern nicht erziehungsfähig sind. Dann steht der Betreuungsperson Pflegegeld zu, das vom Jugendamt gezahlt wird. Das Kindergeld wird anteilig angerechnet. Die Eltern werden an den Kosten beteiligt gemäß ihrem Einkommen. Kreditraten spielen keine Rolle, Kindesunterhalt geht vor und da kann es auch bis an den Selbstbehaltbetrag gehen.

Ansonsten gilt die Düsseldorfer Tabelle. Das Kindergeld steht demjenigen zu, der das Kind in Obhut hat und nicht dem Kind. Das Kind hat Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld.  

Subanie 
Fragesteller
 19.10.2017, 21:26

Und wovon leben wir dann? Laut Jugendamt ist Es richtig dass sie das Kindergeld von uns bekommt.

Menuett  19.10.2017, 21:36
@Subanie

Unter den Selbstbehalt von 1080€ pro Nase könnt ihr nicht kommen.

Menuett  19.10.2017, 21:36

Es gibt in Deutschland für Kinder keinen Anspruch auf ein angemessenes oder überhaupt Taschengeld.

Kreditraten spielen beim Unterhalt keine Rolle.

Vater und Mutter zahlen je nach Gehalt Unterhalt in Höhe der Düsseldorfer Tabelle.

Wenn das Kind über eine Pflegschaft in der Familie ist, dann bis zum Betrag, der für die Pflegschaft ausgegeben wird.

Subanie 
Fragesteller
 19.10.2017, 21:30

Es gibt doch das bereinigte Nettoeinkommen? 

Menuett  19.10.2017, 21:33
@Subanie

Ja, hier geht es aber nicht um den normalen Unterhalt.

Wenn das Jugendamt für eine Pflegschaft zahlt, dann fallen ja viel mehr Kosten als der reguläre Unterhalt an.

Die müssen auch bezahlt werden.

Bittet das Jugendamt um Berechnungshilfe. Evtl. ist es dann wie bei einem volljährigen Kind- anteilig nach einer Quote.

Subanie 
Fragesteller
 19.10.2017, 21:29

Jugendamt berechnet das nicht, sagen die. So haben wir auch gerechnet.

sassenach4u  20.10.2017, 17:51
@Subanie

Das stimmt nicht, man kann sowohl als Vater als auch als Mutter darauf bestehen. Die haben oft nur einfach keinen Bock darauf.