Kann meine Schule mir mein original abschlusszeugnis verweigern?

8 Antworten

Generell muss eine Stelle, die Zeugnisse ausstellt, diese auch ausgeben.

Handelt es sich um eine Privatschule könnte hier z.B. § 273 BGB Zurückhaltungsrecht zur Anwendung kommen.

Am besten wird es sein, du lässt das von deinen Eltern regeln. Tatsache ist ja auch, die fehlenden Bücher sind zu bezahlen.

Hallo BaboHedwig:

Die Schule macht von § 273 (Zurückbehaltungsrecht) Gebrauch.

Seit wann weißt du das, und was hast du in der Zwischenzeit unternommen?

Du musst die Bücher zurückgeben oder sie müssen ersetzt werden. Gut, dass nicht du, sondern deine Eltern zahlen müssen. Und die sind ja bestimmt informiert und haben da schon was unternommen (?).

Die Sache mit der Lehrerin: Kannst du das nachweisen? Hast du Zeugen? Was sagt die Lehrerin selbst dazu? - Deine Eltern können ja versuchen, die Kosten von der Lehrerin wieder zu holen.

Bitterkraut  28.06.2017, 11:23

Warum müssen die Eltern zahlen?

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Drizzt1977  28.06.2017, 11:45
@Bitterkraut

Müssen vielleicht nicht, aber das Bezahlen (von wem auch immer) würde die Sache  erheblich vereinfachen/beschleunigen/deeskalieren. ^^

Es muss schon einiges im Argen liegen, wenn der Fragesteller schon von vornherein behauptet, dass eine Lehrerin ohne Grund seine kompletten Schulsachen weggeschmissen hat.

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Nadelwald75  28.06.2017, 13:47
@Bitterkraut

Hallo Bitterkraut,

Gegenfrage: Wer bezahlt die Schuhe, die Kleidung, das Essen, die Monatskarte?

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Doch das dürfen die.

Und die Geschichte mit der Lehrerin glaub ich dir nicht.

LouPing  28.06.2017, 11:48

Hey BaboHedwig

Die Bücher wurden von meiner Lehrerin unter meinem Tisch weggenommen und in den Müll geworfen, habe aber keine Beweise dafür

Logisch-schuld sind immer die anderen. Splange du keine Beweise dafür hast bist und bleibst du der "Schuldner". 

Zahle die Bücher,dann bekommst du auch dein Zeugnis. 

Das ist der einzige Druck den die Schule ausüben kann/darf-und das zu recht,schließlich hast du deren Eigentum verschlampt. 

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Nordseefan  28.06.2017, 11:53
@LouPing

Klar und sie/er war alleine mit der Lehrerin als das passierte. Komisch auch, das ihr/ihm das erst JETZT kommt. Seit 10(!) Jahren weiß er darum, das am Schuljahresende die Bücher abgegeben werden müssen. Warum wehrt man sich da nicht gleich wenn einem so was passiert? Warum holt man die nicht einfach wieder aus dem Müll, sollte es wirlkich so gewesen sein? Warum erzählt man niemandem von dem Vorfall?

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Ja, dürfen sie. Die Bücher musst du bezahlen.

"Keine Beweise".Hier gibt es juristische Beweisführung,gut die hast Du nicht.Normal. Auch Aussage gegen Aussage wäre das. Wenn Du gesehen hast,das eine Lehrerin sowas wirklich getan hast,gehst noch heute zum Schulleiter und bittest um Dein Zeugnis.Die Schadenersatzzahlung soll er von Fr. XXX sich erbitten,denn Sie hat die Bücher in den Müll geworfen.Solltest Du das gewusst haben,aber den Stolz gehabt haben,diese nicht selbst herauszuholen,darf Dir das nicht angelastet werden.Selbst wenn Dir das zugetragen wurde,so ist das ja ein kausaler Zusammenhang.Deine Bücher sind ja weg.Scheue Dich auch dann nicht,mit dem Zuträger Zeugen zum Direx zu gehen.Und ...sollte er Dir nicht glauben,machst einen Termin beim Schulrat bzw.dem pol.Schuldezernenten,Beigeordneten des Landkreises,Bürgermeister der Großstadt.OK?