Darf meine Schule mir mein Zeugnis verweigern?

2 Antworten

Erstmal muss geklärt werden ob die Strafarbeit gerechtigt ist. Dafür ist die Abteilungsleitung/Schulleitung zuständig.

Zeugnis verweigern kann sie meiner Auffassung nicht, aber das Zeugnis kann natürlich abhängig von der Situation noch geändert werden und demnach verspätet ausgegeben werden.

Ja, das Delikt war sicherlich unnötig, sonst würdest du nicht dafür bestraft werden. Die Schule kann das Zeugnis zwar nicht ewig einbehalten, aber durchaus die Erstellung verzögern...