Kann man wenn man eine Attestpflicht hat sich für den Zuckerfest beurlauben?

5 Antworten

Du kannst es ja versuchen. Aber Deine Eltern koennen Dich auf keinen Fall beurlauben, sondern bestenfalls bei der Schule fuer Dich eine Befreiung anlaesslich dieses Festes beantragen.

Ob dem stattgegeben wird, liegt im Ermessen der Schule. Ich persoenlich halte es eher fuer unwahrscheinlich, dass diesem Antrag Erfolg beschieden ist. Aber das bedeutet ja nicht, dass Deine Eltern es nicht trotzdem versuchen koennen.

Deine Eltern können eine Beurlaubung beantragen. Meist wird sie auch genehmigt, das religiöse Feiertage ein relevanter Beurlaubungsgrund ist.

Jedoch sollte der Schule bekannt sein, dass Ihr dem Islam angehört, sonst klingt es nach Ausrede.

Ja könnten sie .

Schönes Zuckerfest noch , da muss ich Präsi-Prüfung machen .

Es kommt auf die Toleranz der Schule an.

In der Grundschule haben die Lehrer uns gestattet, an Zuckerfest freizunehmen. Wir waren aber eine kleine Gemeinde mit kleinen Klassen.

Kuhlmann26  06.04.2024, 10:23

Nein, nicht auf die Toleranz der Schule, sondern auf die gesetzliche Regelung. In den meisten Bundesländern gibt es eine Verordnung, die die Befreiung vom Schulunterricht für Muslime an deren Feiertagen regelt.

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priesterlein  06.04.2024, 11:53
@Kuhlmann26

Doch, oft gilt die Toleranz der Schule, denn diese "Regelungen" sind da fast immer Kann-Bestimmungen.

Beispiel Bayern:

Für andere religiöse Feiertage gilt, dass Schülerinnen und Schüler auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit werden können.
...
Ausländische Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler am höchsten nationalen Feiertag ihres Heimatlandes für einen Unterrichtstag vom Schulbesuch beurlaubt werden.
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Kuhlmann26  06.04.2024, 12:17
@priesterlein

Ich schrieb ja, dass es in den meisten Bundesländern dbzgl. Regeln gibt und das es auf diese ankommt. Selbstverständlich können darunter auch Kann-Bestimmungen sein.

Bayern macht viele Dinge anders. Zum Beispiel wird der Notenausgleich bei der Versetzung in die nächste Klasse den Schulen überlassen. Wohingegen sie in anderen Bundesländern detailliert geregelt sind. Dagegen gibt es eine einheitliche Regel, was die Nutzung von elektronischen Geräten auf dem Schulgelände betrifft. Hier wird den Schulen überlassen, das generelle Verbot teilweise oder ganz aufzuheben. Ebenfalls wieder genau umgekehrt, wie es die anderen Bundesländer machen. Da überlässt man das Verbot den Schulen.

Da es in der Frage um NRW ging, ist Bayern jedoch irrelevant.

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priesterlein  06.04.2024, 12:54
@Kuhlmann26

Ok, NRW, schauen mir mal ins Bildungsportal NRW an alle Schulleitungen:

Ich bitte Sie, Anträge von muslimischen Schülerinnen und Schülern zur Beurlaubung für einen der Feiertage ... grundsätzlich zu genehmigen.
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Könnten meine Eltern mich für den Zuckerfest nächste Woche beurlauben?

Da eine Beurlaubung durch die Bildungseinrichtung erfolgt und nicht durch die Eltern, können das deine Eltern nicht. Sie können höchstens eine Beurlaubung beantragen.