Attestpflicht einfach so verlängern?
Hallo zusammen,
die Frage betrifft nicht mich sondern meine Freundin.
sie hat seit letzten Jahr März eine attestpflicht bis Ende des Schuljahres bekommen weil sie zu oft gefehlt hat (Sie wohnt in NRW). Ist ja alles schön und gut aber als die Schule bei ihr im August wieder begonnen hat mit den neuen Schuljahr wurde ihre attestpflicht erneut um ein halbes Jahr verlängert wobei ich mir auch dachte ob das überhaupt erlaubt ist. Am Ende war es ihr aber egal und sie hat es einfach so hingenommen. Jetzt ist das Halbjahr nächste Woche rum und sie bekommen wieder erneut einen Brief das ihre attestpflicht nochmal um ein halbes Schuljahr verlängert wird. Meine Frage ist jetzt ist das überhaupt einfach so erlaubt die attestpflicht zu verlängern? Sie war seit letztem Jahr März 2 mal nicht in der Schule und hat beide Tage mit einem Attest entschuldigt.
Danke im Voraus
1 Antwort
In der Praxis erweisen sich solche schulischen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen nicht selten als rechtsfehlerbehaftet, insbesondere als unverhältnismäßig oder ermessensfehlerhaft. Man müsste sich die Begründung anschauen.
Ich würde gerne wissen, welche Grundlage dafür überhaupt erforderlich ist. Es muss ja bestimmte Voraussetzungen dafür geben, wann so eine Maßnahme überhaupt angezeigt ist und was das Ziel dieser Maßnahme sein soll.
Widerspricht das nicht auch total der Verordnung, dass telefonische Krankschreibungen wieder erlaubt sind, um die Praxen nicht zu überlasten? Es gibt doch eine massive Unterversorgung mit Kinderärzten, da macht das doch gar keinen Sinn, wenn man das Kind jedes Mal dem Arzt vorstellen muss. Das schadet doch vor allem wieder anderen Kindern, die wirklich dringend ärztliche Behandlung brauchen.