Kann man was dafür, wenn man sich als 25-jähriger in eine 16-jährige verliebt?
11 Antworten
Gegen ein echtes Verlieben innerhalb einer auf Dauer ausgerichteten Partnerschaft ist nichts einzuwenden. Du musst Dir nur darüber im Klaren sein, dass Du eine besondere Verantwortung gegenüber einem noch nicht voll ausgereiften Menschen hast.
Wenn Du dagegen einfach nur ihre Unreife ausnutzt, um schnell an Sex zu kommen: Pfui!
Gegen Gefühle kann man nichts machen, du solltest dennoch wissen, dass es falsch ist. Diese 16-jährige ist nicht auf derselben Ebene wie du, ihr habt andere Interessen und Vorstellungen. Bitte denke darüber nach, wie du darauf kommst, Gefühle für eine Teenagerin zu hegen, obwohl du erwachsen bist.
Bei dieser Frage, würde ich deine eigene Reife überdenken. Mit 18 Jahren ist sie volljährig. Da man mit 16 wohlgemerkt minderjährig ist, ist man noch eine Schutzbefohlene, mit der kein Erwachsener eine romantische Beziehung pflegen würde, könnte er sonderlich rational denken.
Schutzbefohlene wäre sie, wenn ich Lehrer oder irgendwas in der Richtung wäre… also nein.
Prinzipiell nein, du kannst nichts dafür. Man sucht es sich nicht aus, in wen man sich verliebt. Zudem ist sie 16 Jahre alt. Und keine 13.
Wenn man sich die Grundlage des Gesetzes betrachtet ist „Einvernehmlicher Sex“ ab 14 Jahren erlaubt, wenn keine Zwangslage vorliegt. Dabei ist es egal, wie alt der andere Sexualpartner ist.
Nach Paragraf 182 StGB ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren verboten, wenn dabei eine Zwangslage vorliegt.
Das heißt, wenn zwischen euch keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis besteht, also Lehrer - Schüler, Chef - Auszubildende oder ähnliches.
Mit 16 Jahren können ihre Eltern juristisch nicht mehr viel gegen machen…
Und diejenigen, die sagen, dass es sie von ihrer Reife nicht so weit ist wie du… Ja, das stimmt! Das kann zum einzigen Hinderungsgrund werden, weil sie nunmal andere Interessen verfolgt als du mit 25 Jahren. Aber schaut zehn Jahre weiter, dann spielt das keine große Rolle mehr. Man nähert sich mit der Zeit an. Es kommt immer darauf an, was IHR daraus macht.
Mein Großvater war 12 Jahre älter als meine Großmutter. Die Ehe hat bis zum Ende gehalten.
Mein Onkel ist zehn Jahre älter als meine Tante. Die beiden sind nun auch 40 Jahre verheiratet.
Nein, dafür kann man nichts. Wo die Liebe hinfällt, sagt ja auch der Volksmund. An den Moraldebatten beteilige ich mich nicht.
Joa, in gewisser Weise schon. Seine Gefühle kann man sich zwar nicht aussuchen, als erwachsene Person sollte man aber über ausreichend Selbstbeherrschung und Rationalität verfügen, um sich nicht blind von irgendwelchen Instinkten steuern zu lassen.
Das Gesetz definiert keine "Beziehungen". Lediglich für sexuelle Handlungen gibt es Gesetze und Einschränkungen.
Nein gibt es tatsächlich nicht wirklich ab 16 kannst du dir deinen Sexualpartner selbst aussuchen im Rahmen der Einvernähmlichkeit können die beiden machen was sie wollen es darf kein abhängigkeits Verhältnis bestehen er darf Beispielsweise nicht ihr Betreuer sein oder gar Lehrer und darf sie auch nicht für sexuelle Dienste finanziell entlohnen solange das von beiden Seiten freiwillig ist können die beiden also rumvögeln wie sie wollen
ab 16 kannst du dir deinen Sexualpartner selbst aussuchen
Falsch, das ist bereits ab 14 der Fall.
Der Rest sollte grob stimmen.
Und wenn es eine 18 jährige ist?