Gibt es Mädchen, die 16 oder 17 Jahre alt sind und einen 25-jährigen Mann daten würden?
9 Antworten
ja gibt es viele
ob nun unbedingt 25 ist dann wieder ne andere Sache
aber viele Mädchen in dem Alter haben ältere über 18jährige Freunde mit denen sie Daten, in Beziehungen oder Freundschaft + sind
kenne selbst 2 Mädels
eine Cousine von mir war damals auch knapp 16 als sie ihren späteren Freund der am Anfang 24 war kennenlernte, die kamen dann auch zusammen und er wurde wenig später 25. die waren glaub ich 2 oder 3 Jahre zusammen
und das 2. Mädel ist
die 16 jährige Tochter einer Bekannten, die hat einen 23 jährigen Freund
Wenn es 15-jährige gibt, die mit einem 30 Jahre älteren Mann zusammen sind (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html), oder 15-jährige, die mit einem 27-jährigen zusammen kommen (ein Fall aus meinem Bekanntenkreis), wird es wohl auch 16/17-jährige geben, die einen 25-jährigen daten.
Fälle, in denen Minderjährige mit Ü20 zusammen sind, sind kompliziert und können viel kaputt machen, wie der Fall aus meinem Bekanntenkreis zeigt:
Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage) & Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren) StGB angezeigt haben.
Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.
Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.
Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.
Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren glücklich verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.
Ich wünsche den alles Glück der Welt, besonders deswegen, weil auf dem Weg zu ihrem Familienglück einiges in die Brüche gegangen ist.
Sie hatte immer wieder betont, dass die Beziehung und vor allem der Sex von ihr ausging und er am Anfang auch dagegen war, ihr aber bis zum Strafgericht (fast) niemand geglaubt hat.
Sie wurde, weil sie die Beziehung nicht beenden wollte, enterbt und hat selbst um die Inobhutnahme des Jugendamtes gebeten. Den Kontakt zu ihren Eltern hat sie über Jahre gemieden, weil sie ihren Eltern nicht verzeihen konnte, was vorgefallen war. Das Problem war dabei weniger die Anzeige, sondern viel mehr, dass ihr ihre Eltern nicht geglaubt haben.
Erst auf Anraten des Bekannten nähert sie sich ihren Eltern langsam wieder an.
Und er muss mit einem Unterrichtsverbot dafür bezahlen, dass sein Versetzungsantrag, den er aus dem Grund gestellt hatte, dass sie auf das Berufskolleg wechselte, abgelehnt wurde. Die Schule und die Schulaufsicht wussten, schon bevor der Schulwechsel von ihr auf das Berufskolleg endgültig vollzogen wurde, von der Beziehung. Da finde ich es nicht in Ordnung, sie auch noch in seine Klasse zu setzen.
Ja hatte ich auch schon paar mal
der macht sich strafbar jetzt geh spielen
den Schwachsinn lese ich immer wieder
das Schutzalter in Deutschland ist 14 Jahre
d.h nach deutschen Gesetz dürfen jugendliche ab 14 Jahre sex mit anderen haben, so oft und soviel sie wollen, vollkommen egal ob Oral, Vaginal oder Anal, mit einem oder mehreren Personen die ebenfalls mindestens 14 sein müssen.
jemand über 18 Jahre macht sich nur strafbar wenn man jemanden unter 18 Jahren für sex bezahlt, Geschenke gibt, der Lehrer oder Ausbilder ist.
alles andere ist vollkommen legal
eine 16 jährige darf in Deutschland auch vollkommen legal mit einem 50 jährigen schlafen, wenn sie das will
Ja, ich zb fühle mich zu älteren auch mehr angezogen als zu jüngeren deswegen liegt meine Interesse auch mehr bei älteren
ja 🥰 aber nur meinen lehrer (halfjoke)
Troll Party
Geschichten aus dem paulanergarten