Kann man sowas in einer Rechnung schreiben?

2 Antworten

Das klärt man doch selbstverständlich vorher. So schwer ist das doch nicht. Wenn du nicht willst das er es erst in 2 Monaten abholt, er aber nicht früher kann. Dann seit ihr euch nicht einig und du musst an jemand anderen Verkaufen.

Man kann natürlich nicht einfach irgendwas in eine Rechnung schreiben, wenn dann gehört sowas in einen Kaufvertrag und auch da darfst du nicht irgendwas unabgesprochenes, oder geändertes reinschreiben. Ist in Zweifel sonst ungültig.

Logisches denken!

Wie wärs wenn Du das VOR der vertragsunterzeichnung klärst?

Du weißt doch, daß der potenzielle Käufer es erst in zwei Monaten übernehmen würde.

Da kannst ja sagen "Nö, das will ich nicht" und entweder er macht Dir nen andren Vorschlag oder... Er sucht sich ein andres Auto. ist doch einfahc