Kann man sein Geld zurückbekommen, wenn man sich in einer Hochschule exmatrikuliert und an einer anderen immatrikuliert?
Also die Hochschule wechselt?
Kann man dann einen Antrag auf Erstattung erstellen und ein Teil des Semesterbeitrages zurückbekommen?
6 Stimmen
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
BAföG
Anderes
Unterschiedlich. Der Semesterbeitrag besteht ja aus verschiedenen Teilen, zB Studentenwerkbeitrag, Semesterticket, Anteil für AStA, etc. Bei einigen Unis kannst du dir da zumindest einiges zurück erstatten lassen, wenn du dich vor oder gleich zu Semesterbeginn exmatrikulierst. So erstatten wir den Studentenwerkbeitrag, wenn in dem begonnenen Semester keine Leistungen vom SW genutzt wurden und der Antrag für die Erstattung bis spätestens 6 Wochen nach Semesterbeginn vorliegt. Auch unsere Unis erstatten hier das meiste (bis auf eine Verwaltungsgebühr.)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Nein
Nein, würde auch garkeinen Sinn machen.