Kann man mit 16 ausziehen wenn man noch zur Schule geht?

14 Antworten

Bis zum Ende deiner Erstausbildung sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig. Sie müssen aber keine Wohnung finanzieren, sondern es reicht die Wohnmöglichkeit zuhause.

Das Jugendamt und das Jobcenter können Jugendlichen eine Wohnung oder betreutes Wohnen finanzieren, wenn diese zuhause massiv körperlich misshandelt oder geschädigt werden. Nur die Aussage: ich halte es nicht mehr aus, reicht hier überhaupt nicht.

Dir steht bei einem Auszug (mir Erlaubnis der Eltern!) somit nur das Kindergeld zu. Es gibt keinerlei weitere staatl. Hilfe, auch kein Hartz 4, da du dem Arbeitsmarkt wohl nicht zur Verfügung stehst.

TheGymnastGirl 
Fragesteller
 02.07.2016, 19:50

Da steckt ja mehr hinter. Aber ich möchte meine Situation nicht schildern. Es sagen selbst verwandte das das kein Zustand ist.

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TheGymnastGirl 
Fragesteller
 02.07.2016, 19:57
@turnmami

Die würden mir nicht glauben.. Auch nicht bei einem Haus besuch.. Da tun die als wäre alles Friede freude Eierkuchen..

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turnmami  02.07.2016, 19:58
@TheGymnastGirl

Doch, die werden dir glauben. Du hast auch nur die Wahl mit dem Jugendamt.

Kein Jugendamt, kein Auszug für dich möglich. Deine Eltern können eine Wohnung nicht finanzieren und der Staat macht es ohne Bescheinigung des Jugendamtes nicht.

Deine Wahl: entweder Jugendamt oder zuhause bleiben.

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TheGymnastGirl 
Fragesteller
 02.07.2016, 20:03
@turnmami

Aber wie werden die mir glauben wenn meine Eltern auf "hier ist alles gut" machen.. Die werden dann keinen Sinn sehen das ich ausziehen könnte.

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turnmami  02.07.2016, 20:04
@TheGymnastGirl

Glaubst du nicht, dass die Mitarbeiter genügend Erfahrung damit haben, dass die meisten Eltern bei einem Besuch auf "heile" Familie machen? Wenn selbst deine Verwandtschaft bescheid weis, dann kann das Jugendamt doch auch hier nachfragen!

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TheGymnastGirl 
Fragesteller
 02.07.2016, 20:08
@turnmami

Die konnten das Jugendamt bei einem Vorfall vor paar jahren auch davon überzeugen.. :/ Desshalb bin ich so verunsichert was das angeht..

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turnmami  02.07.2016, 20:09
@TheGymnastGirl

Du hast leider keine andere Wahl. Wenn du zuhause raus möchtest, MUSST du zum Jugendamt. Warum bittest du nicht jemanden von der Verwandtschaft, dich zu begleiten?

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TheGymnastGirl 
Fragesteller
 02.07.2016, 20:27
@turnmami

Weil ich mich 1. Nicht traue zum Jugendamt zu gehen, 2. weiß ich nicht wen.. Ich möchte auch nicht das die dann z.B zu meiner Mutter gehen und der alles sagen.. :/ Es ist ja mein Vater wieso ich überhaupt ausziehen möchte.. Wenn er nicht da wäre, würde es mir an nichts fehlen (nicht materialistisch!)..

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turnmami  02.07.2016, 20:28
@TheGymnastGirl

Tja, wenn du dich nicht zum Jugendamt traust, dann bleibt eben alles so wie es jetzt ist. Deine Wahl, deine Entscheidung. Da kann man dir nicht helfen...

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TheGymnastGirl 
Fragesteller
 02.07.2016, 20:36
@turnmami

Ich brauch nur eine Überwindung..

Kann man eigentlich den Helfer der für einen ziständig ist "wechseln"? Würde gerne zu der hingehen die meine Familie kennt hingehen.. Gibt es da Möglichkeiten?
Die die für mich zuständig ist hat mich eher bestärkt alleine ohne freunde (alte klasse) mein leben zu machen, egal wie es mir geht. Und das ist absolut nichts für mich. Sie wird mir da nicht weiterhelfen können

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turnmami  02.07.2016, 20:38
@TheGymnastGirl

Fragen kostet nichts, oder? Frage einfach deine Wunschmitarbeiterin, ob sie dir helfen kann

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KaeteK  04.07.2016, 18:33
@TheGymnastGirl

So einfach wird das auch nicht werden. Zuerst wird man versuchen dir und deiner Familie zu helfen und wenn das Jugendamt keine Notwendigkeit sieht, dann hast du keine Chance.Es ist bekannt, dass  gerade in Pubertät es oft große Konflikte zwischen Eltern und Kindern kommt.. Dann mußt du bis 18 warten und dir den Auszug selbst finanzieren. Eltern können auch nicht einfach ausziehen, wenn sie von ihren Kindern die Nase voll haben. Aus Liebe halten sie durch...lg

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Du kanst nicht ausziehen außer es wären Sachen bei deinen Eltern die so nicht in Ordnung sind und dan würde sich das Jugendamt drum kümmern müssen.

2 Hartz 4 bekomst du nicht und da gilt die regel du must bis 25 zuhause wohne wen du nicht das selber finanziehern kanst.

3 Was andderes wäre es wen es zb um deine Ausbildung gehen würde aber du hast keine möglcihkeien ansonsten Geld  vom Staat zu bekommen .Den erstmal sind immernoch deine Eltern Zuständieg und  Selbst um hartz 4 zu bekommen must du erst einen anspruch darauf Haben und das heist im normalfall du must erst 12-24 monate arbeiten es sei den deine Eltern bekommen Schon Hartz 4 wo dan auch Leistungen für dich Enthalten sind.

Auch wen du Nebnebei arbeiten gehen würest müstest du erstmal eine ganze menge Geld Ansparen den Eine Wohnung ist Teuer und du must ja auch noch andere Sachen bezahlen und on etwas Leben da Wären schon minimum 400-500 + Miete  Gut zu haben aber Du must erstmal 3 moantsmieten geld für Möbel ,Küche usw haben und auch für Renovierungskosten + gez usw.

Für unter 25-Jährige, unverheiratete Hartz IV-Empfänger besteht kein
Anspruch auf Kostenübernahme für eine eigene Wohnung (SGB II § 22 Abs.
2a). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Verbleib in der
elterlichen Wohnung einer Bedarfsgemeinschaft
zumutbar ist. Nur in Ausnahmefälle werden die Kosten übernommen.
Gravierende soziale Gründe, die das Zusammenleben im elterlichen
Haushalt unzumutbar machen, ein Umzug aus beruflichen Gründen oder
sonstige schwerwiegende Gründe können zu einer Ausnahme führen.
Ausschlaggebend ist dabei, dass ein Antrag auf Kostenübernahme für eine
eigene Wohnung vor dem Auszug beim zuständigen Jobcenter gestellt werden
muss.

Eltern sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihr
volljähriges Kind weiterhin in der gemeinsamen Wohnung wohnen zu lassen.
Denn laut BSG endet mit der Volljährigkeit des Kindes die elterliche
Betreuungs- und Aufsichtspflicht. Eltern haben demnach die Möglichkeit,
ihr volljähriges Kind – ob im Guten oder Bösen - zum Auszug zu zwingen.
Dann greift die sogenannte Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3
SGB II, nach der dem Kind, auch wenn es unter 25 Jahre alt ist, der
volle Anspruch auf eine eigene Wohnung sowie deren Kostenübernahme und
der Regelsatz für Alleinstehende zu steht.

Also kurzum musst du erst das Jugendamt davon überzeugen das es für dich Unzumutbar ist weiterhin dort zu wohnun und desweiteren muss ein Familiengericht entscheiden ob du Ausziehen darfst da du mit 16 noch nicht Voll geschäftsfähig bist

TheGymnastGirl 
Fragesteller
 02.07.2016, 19:48

Und genau zum Jugenamt wollte ich nicht..

Meine Eltern bzw. mein Vater gibt mir schon länger das gefühl (und sagt es auch) das ich ja ausziehen kann und ich bei ihm auf gut deutsch ver**** habe und sowas alles. Ich dachte man braucht nur die Erlaubnis der Eltern?

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Tsutey  02.07.2016, 19:54
@TheGymnastGirl

Naja aber ohne das Jugendamt wirst du keine Chance auf Kostenübernahme erhallten und bei deinen Eltern bis zum 25. Lebensjahr Wohnen müssen denn erst mit 25 hast du anspruch auf Hartz 4. Sofern du noch nicht 1 Jahr Sozialversicherungspflichtige Arbeit nachgegangen bist.

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petrapetra64  03.07.2016, 07:49
@Tsutey

Du brauchst nur die Erlaubnis der Eltern, wenn diese dann auch die Kosten übernehmen für den Auszug oder man in Ausbildung die Kosten hauptsächlich selbst tragen kann. 

Das ist bei dir aber nicht der Fall, daher geht es nur über das Jugendamt, denn die müssten dann ja die Kosten übernehmen, daher müssen sie auch zustimmen und sie werden die Gründe prüfen. 

Selbst wenn du Volljährig wärst, müßte das Jugendamt bescheinigen, dass du nicht mehr zu Hause leben kannst, damit du H4 bekommen kannst.

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Du bekommst entweder das erforderliche Geld von deinen Eltern, oder Du vergisst es schnell wider. Der Staat bezahlt nur im Notfall einen Heimplatz oder ähnliches, wenn das Leben mit deinen Eltern nicht mehr zumutbar ist.

Nein, da gibts nichts zu beantragen. Bis zum Ende deiner 1. Ausbildung sind dein Eltern unterhaltspflichtig. Da sie dir ein Dach über dem Kopf zu hause bieten ist ihre Pflicht erfüllt. Da gibts nichts vom Staat.