Tochter muss ausziehen will hartz4beantragen?mutter und Partner gehen arbeiten?

9 Antworten

.Die 21 jährige Tochter wurde mit aufgenommen

Bedeutet jetzt was ?

Lebte die Tochter vorher beim Vater oder hat sie bereits zeitweilig auf eigene Rechnung in einer eigenen Wohnung gelebt?

Sie macht und will nichts machen.

Sie unterliegt als Volljährige einer erhöhten Erwerbsobliegenheit - kommt sie dieser nicht nach - und meint nur fröhlich vor sich hinchillen zu dürfen - auch wenn es weh tut / bevor Deine Beziehung in die Brühe geht ...schmeißt sie raus.

Eltern sind nicht dazu verpflichtet ihren volljährigen Kindern Wohnrecht zu gewähren und zum Unterhalt wärest Du auch erst wieder verpflichtet, wenn sie sich einer Ausbildung stellt.

Solange das Kind unter 25 ist, seinen Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - lV ) nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann, gehört dieses zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern bzw.wie in deinem Fall dann zu deiner BG - mit deinem Partner.

Demnach würde dann auch das gesamte Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen und ggf.weiteren absetzbar erhöhten notwendigen berufsbedingten Aufwendungen auf den Gesamtbedarf angerechnet.

Das Kind hat also dann unter 25 keinen eigenständigen unabhängigen Anspruch auf Leistungen, selbst dann nicht, wenn das Kind schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hätte und du und der leibliche Vater nach dem BGB - in der Regel aus der Unterhaltspflicht raus sein würdet.

Es gibt dann eigentlich nur zwei Möglichkeiten, entweder kann man dem Jobcenter nachweisen das ein Auszug unter 25 notwendig ist, dass wäre z.B. der Fall wenn das Kind auf Grund einer Ausbildung ausziehen müsste, oder ein anderer schwerwiegender sozialer Grund vorliegen würde, oder ihr das Kind vor die Tür setzen würdet.

Dann käme es aber darauf an ob das Kind schon eine Erstausbildung oder Studium hätte oder nicht und falls nicht, ob es sich als Ausbildung suchend melden würde, denn dann könnte es sein dass das Jobcenter vorrangige Unterhaltspflichten prüft, also von dir und dem leiblichen Vater.

Hallo,

sie kann ja mit 21 nicht einfach Hartz4 beziehen. Bis 25 werden Eltern in die Verantwortung gezogen. Ihr müsst sie schon erziehen, ihr Feuer unter dem Po machen, dass sie was tut. Bis dahin müsst ihr sie durchfüttern. Bzw. die Eltern von ihr. Der Partner ist zu gar nicht verpflichtet.

Eltern werden so "bestraft", wenn sie ihr Kind nicht auf die richtige Bahn bringen/gebracht haben. Erst ab 25 sind diese Kinder dann auch das Problem der Allgemeinheit, vorher aber nicht.

Lysandra13  03.01.2020, 14:39

Das stimmt auch nicht..

Eltern sind nur bis zum abschluß der ersten Ausbildung zuständig...

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Fortuna1234  03.01.2020, 14:42
@Lysandra13

Ich gehe davon aus, dass sie keine gemacht hat und sich um keine kümmert.

Ab 18 müssen die Eltern sie auch nicht daheim wohnen lassen. Ich persönlich würde sie rauswerfen und hoffen, dass sie checkt, dass sie was tun muss. Mit 21 aber sehr spät für die Mitgabe von Erziehung und Werten...

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Lysandra13  03.01.2020, 14:46
@Fortuna1234

Aufgenommen klingt für mich eher so, als würde sie noch nicht lange da wohnen.

allerdings würde ich in dem Fall erstmal anfangen nichts mehr für das Kind zu machen... sie kann ihre Wäsche selber waschen, für dich selber kochen usw

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Agamemnon712  03.01.2020, 15:28

"sie kann ja mit 21 nicht einfach Hartz4 beziehen."

Grundsätzlich schon. Denn man/frau ist leistungsberechtigt ab Vollendung des 15. Lebensjahres!

Die U25 - Regelung besagt lediglich, daß Menschen unter 25, soweit möglich, noch bei den Eltern leben sollen, damit es für den Staat (und nicht für die Allgemeinheit) billiger ist.

"Erst ab 25 sind diese Kinder dann auch das Problem der Allgemeinheit, vorher aber nicht."

Mitnichten. Auch finde ich die Bezeichnung "Problem" unangemessen. Nur, weil jemand -Sozialleistungen bezieht, ist er Deiner geschätzten Meinung nach ein "Problem"?

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Fortuna1234  03.01.2020, 18:51
@Agamemnon712

Doch, genau das ist ja die U25-Regel...

Und als Problem sehe ich es schon, wenn jemand mit 21 nichts macht und nichts machen will. Findest du das normal?!

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Agamemnon712  04.01.2020, 06:13
@Fortuna1234

Um normal und unnormal geht es hier nicht, sondern um vom Gesetzgeber her vorgesehene Anspruchsberechtigungen.

Abgesehen jedoch davon - wo steht geschrieben, daß jemand mit 21 Jahren etwas "machen" muß. Nur, um einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung zu entsprechen?

Vielleicht muß sich die junge Dame erstmal "fangen" und zu sich selbst finden. So etwas soll es geben. Oder sie hat schlichtweg keinen "Bock" auf irgendwas - dann wird sie früher oder später sehen, daß das langfristig nicht funktioniert.

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Gegenschlag  03.01.2020, 18:26

Nein die Eltern sind nur Unterhaltspflichtig wenn das Kind noch zuhause wohnt oder wenn das Kind was macht.

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Ja den leider ist es so das es wen es nach dem Jobcenter geht sie bis 25 Anspruch auf Unterhalt !DA werdet ihr Dan als bg geführt aber sie bekommt kein Geld!

Hat sie eine ausbildung abgeschloßen hat sie kein anrecht auf Unterhalt und wen sie nicht arbeiten geht wie schule/ausbildung steht ihr Nichtmal unterhalt zu und aufnehmen müsst ihr sie auch nicht ! Einfach Rauswerfen mit der Einstellung !

Stell ihr ein Ultimatum entweder arbeiten gehen oder Rauswurf und gib ihr Dan eine schriftliche Bestätigung fürs Jobcenter das sie raus fliegt!

Ja, meiner Meinung nach werden die Einkommen von Mutter und Freund angerechnet, wenn die Tocher unter diesen Bedingunggen einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellt. Junge Menschen, die noch oder wieder bei den Eltern bzw. bei einem Elternteil wohnen, wohnen zwar typischerweise nicht im Ankleidezimmer aber an der Einkommensanrechnung wird dies vermutlich nichts ändern.

Das Problem besteht darin,, daß sie noch keine 25 Jahre alt ist.

Hinzu kommt, daß Eltern bis zum Ende der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind, soweit ich diese Thematik kenne.

So hart es klingt - das Einzige, was mir einfällt, wäre, sie rauszuschmeißen.

Sie könnte auch dann einen Antrag auf ALG 2 stellen und nach meiner Einschätzung müßte das Jobcenter ihr dann unter diesen Bedingungen eine Wohnung bezahlen. Eine Einkommensanrechnung von Mutter und Freund sollte dann nicht mehr erfolgen.

Allerdings würde sie sich, wenn alleine lebend, nach den "Spielregeln" des Jobcenters richten müssen ...