Kann man einfach für eine Zeit lang aufhören zu arbeiten und Pause machen?

5 Antworten

Variante 1: Dein Arbeitgeber bietet ein Lebensarbeitszeitkonto an. Dort zahlt man monatlich einen bestimmten Prozentsatz oder Betrag vom (Brutto-)Gehalt ein und kann dann, wenn man lang genug und ausreichend Geld angespart hat, in eine bezahlte Freistellung von diesem Guthaben gehen. Von den Auszahlungen zahlt man dann auch weiterhin Sozialversicherungsbeiträge, wodurch man auch weiterhin krankenversichert bleibt. Und natürlich bleibt auch das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit bestehen, man kehrt also einfach auf den alten Arbeitsplatz danach zurück.

Variante 2: Man spart sich selbst genug Geld an, um die freie Zeit finanziell zu bestreiten und kündigt dann oder verhandelt mit dem Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung. Nachteil: Man muss dann auch selbst die Krankenversicherung zahlen - in diesem Modell um die 200 Euro im Monat...

Variante 3: Man kündigt und meldet sich arbeitslos. Problem hierbei: die ersten drei Monate bekommt man eine Sperre für ALG1 und Bürgergeld gleichermaßen. Man muss diese Zeit also auf jeden Fall selbst überbrücken können. Vorteil: hier übernimmt die Arbeitsagentur dann zumindest die Krankenversicherungsbeiträge. Allerdings darf man nur 3 Wochen pro Jahr abwesend vom Heimatort sein - auf Antrag, ähnlich wie Urlaub. Und man ist an sich dazu verpflichtet, sich intensiv um Jobs zu kümmern und angebotene Jobs in den allermeisten Fällen auch anzunehmen. Auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt passiert das ruckzuck, dass man was angeboten bekommt...

Ein Sabbatical bieten einige Arbeitgeber an.

Ja du musst dir halt ein finanzielles Polster anlegen von dem du leben kannst

Als Beamter kann man ein Sabatical nehmen. Dafür muss man aber trotzdem entweder Überstunden, oder Geld angespart haben. Der große Vorteil ist aber, dass man sich danach keinen neuen Job suchen muss, sondern seinen alten wieder bekommt!

Die meisten anderen müssten wohl genügend Geld sparen und sich danach wieder neu bewerben, wenn man nicht einen netten Chef hat!

Wenn dein Arbeitgeber das anbietet, geht das. Pausenzeiten sind in der Regel fix vorgeschrieben. Spätestens nach den gesetzlichen Bestimmungen (ab 6 Stunden 30 Minuten, ab 9 Stunden 45 min bei volljährigen).

Während solchen „Auszeiten“ wird in der Regel kein Entgelt gezahlt. Man könnte aber angesammelte Überstunden abbauen und wird in dieser Zeit weiter vergütet.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder